20. Oktober 2009 Fraktion, Arbeit
Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Land Bremen
Öffentlich geförderte Beschäftigung ist ein wesentliches Politikfeld zur Bekämpfung struktureller Massenarbeitslosigkeit und zur Verbesserung individueller Zugangschancen zum Arbeitsmarkt. Sie kann einen wichtigen Beitrag leisten, soziale Spaltung zu verringern, wenn sie mit sozialräumlichen Zielen verbunden wird. Schließlich kann öffentlich geförderte Beschäftigung auch wirtschaftlichen Strukturwandel begleiten und zur Entwicklung neuer Beschäftigungsfelder beitragen.
Im Land Bremen sind Landesmittel weitgehend aus der öffentlichen Beschäftigungsförderung abgezogen werden. Die Finanzierung erfolgt ganz überwiegend aus Mitteln, welche die EU im Rahmen des ESF zur Verfügung stellt. Im Bereich öffentlicher Beschäftigung agiert das Land neben und mit der BAgIS, der ARGE Job-Center Bremerhaven, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bund. Die Vielzahl der Instrumente, ihre Kostenaufteilung und die an den Einsatz der Instrumente geknüpften Bedingungen sind kompliziert und einem ständigen Wechsel unterworfen.
Um der Massenarbeitslosigkeit entgegen zu wirken und zumindest einem Teil der Arbeitslosen eine Perspektive zu verschaffen, sollte öffentlich geförderte Beschäftigung dringend ausgebaut werden – allerdings ohne Verdrängung nichtgeförderter Beschäftigung und zu angemessenen, tariflichen und auf jeden Fall armutsfesten Bedingungen.
Wir fragen den Senat:
- Wie hat sich der Einsatz von Landesmitteln für öffentlich geförderte Beschäftigung im Zeitraum 1999-2009 entwickelt, wie die Anzahl der geförderten Stellen (bezogen aufs Jahr)? Zu welchem Anteil waren die im Haushalt dafür veranschlagten Mittel durch Fördermittel der EU gegenfinanziert? Wie verteilten sich die im Haushalt für Beschäftigungsförderung eingesetzten Mittel auf Qualifizierungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse und Instrumente zur Schaffung zusätzlicher Stellen?
- Wie hat sich die Gesamtsumme der im Land Bremen für öffentlich geförderte Beschäftigung eingesetzten Mittel (Land, BAgIS/ARGE, BA, Bund, EU) im Zeitraum 1999-2009 entwickelt? Welcher Anteil davon entfiel auf passive Leistungen (Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts Arbeitsloser) und welcher auf aktive Leistungen (Mittel zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslose)?
- Welche Instrumente zur Schaffung zusätzlicher Stellen (ABM, LKZ, SAM, BSHG, BEZ, weitere) sind im Zeitraum 1999-2009 von wann bis wann jeweils zum Einsatz gekommen? Wie viele Stellen entfielen jeweils auf die verschiedenen Instrumente? An welche Bedingungen (persönliche Zugangsvoraussetzungen, Zusätzlichkeit, stellenbezogene Bedingungen, Bedingungen hinsichtlich Arbeitszeit und/oder Lohnhöhe) waren/sind die verschiedenen Instrumente gebunden?
- Wie hat sich die durchschnittliche Lohnhöhe der öffentlich geförderten Stellen in den Jahren 1999-2009 entwickelt? Wie entwickelte sich der Anteil von Stellen mit Anspruchserwerb an Arbeitslosenversicherung bzw. Stellen ohne Anspruchserwerb an Arbeitslosenversicherung?
- Wie wurde im Bereich öffentlicher Beschäftigung die Lohnhöhe festgelegt: Anwendung des üblichen Tarifs, Besserstellungsverbot, zusätzliche Absenkung bei Arbeitszeit und/oder Gehalt, einseitige Festsetzung durch amtliche Stellen, einseitige Festsetzung durch Arbeitgeber, Sondertarife für öffentlich gefördert Beschäftigte?
- Auf welche Arten von Arbeitgebern (Beschäftigungsträger, Vereine, Unternehmen, andere) verteilten sich die Beschäftigten und zu welchen Anteilen? Waren auch Eigengesellschaften, Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung oder von der öffentlichen Hand mit Leistungen beauftragte Wirtschaftseinheiten in den letzten 10 Jahren Träger von öffentlich geförderter Beschäftigung?
- Welche Instrumente öffentlicher Beschäftigung und in welchem Umfang wurden 1999-2009 eingesetzt im Bereich
- Kinderbetreuung (u3-Bereich und Kindergärten)
- Kultur
- Tourismus
- Umwelttechnologie
- Gesundheitswesen/Pflege?
- Plant der Senat, auch in Zukunft keine Landesmittel für öffentlich geförderte Beschäftigung einzusetzen, die nicht durch EU-Förderungen gegenfinanziert sind? Mit welcher Entwicklung der Höhe der EU-Förderung rechnet der Senat für die Förderperiode nach 2013?
- Wie plant der Senat auf die zunehmende Eingrenzung durch personenbezogene Zugangsvoraussetzungen zu reagieren? Soll in Zukunft auch von Instrumenten Gebrauch gemacht werden, die weniger enge personenbezogene Zugangsvoraussetzungen haben (z.B. Kommunal-Kombi)?
- Welche Möglichkeiten öffentlich geförderter Beschäftigung bestehen für Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen?
- Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass viele öffentlich gefördert Beschäftigte trotz Arbeitsaufnahme aufstockende Hilfen (KdU) in Anspruch nehmen müssen?
- Wie beurteilt der Senat die Diskussion um die „Beschäftigungsfähigkeit“ von Arbeitslosen?
- In welchen Schritten will der Senat sein erklärtes Ziel umsetzen, Ein-Euro-Jobs abzubauen und durch sozialversicherungspflichtige Stellen zu ersetzen?
Inga Nitz, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE