DIE LINKE hat eine Anfrage zur Sanktionspraxis bei Hartz-IV-Beziehenden in Bremen und Bremerhaven eingereicht, die der Senat beantwortet hat.
Trotz mehrfacher Nachfrage beteuerte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD), dass die MitarbeiterInnen in BAgIS und ARGE Bremerhaven nicht zur Umsetzung einer Sanktionsquote angehalten werden.
Für DIE LINKE gibt es jedoch zahlreiche Hinweise aus dem Umfeld der BAgIS, dass es sehr wohl - möglicher - weise nur ‚mündliche‘ und/oder informelle – Anweisungen dahingehend gibt, bei den Leistungen für ALG-II-Empfänger zu ‚sparen‘.
Die sehr allgemein gehaltene Auskunft der Senatorin, dass es in Bremen keine angeordnete Sanktionspraxis gibt, scheint daher unglaubwürdig zu sein, zumal die ausufernden Klagewellen ein deutliches Indiz dafür sind.
Hier die Antworten des Senats auf unsere Anfragen:
Frage 1: Gibt es im Land Bremen bzw. in den Kommunen Bremen und Bremerhaven eine von den Mitarbeiter/innen gegenüber den Kunden und Kundinnen umzusetzende Quote in Sachen Sanktionen gemäß § 31 SGB II (Sanktionsquote)?
Antwort: Der § 31 SGB ll regelt Sanktionstatbestände und Sanktionsumfang für den Fall, dass SGB ll-Hilfeempfängerinnen und -empfänger Pflichtverletzungen begehen. Eine vorgegebene Sanktionsquote ist weder gesetzlich noch geschäftspolitisch vorgesehen.
Frage 2: Gibt es in der BAgIS und/oder der ArGe Bremerhaven Zielvereinbarungen, die eine Kürzung der Passivleistungen beinhalten?
Antwort: Nein.
Frage 3: Wie bewertet der Senat – unabhängig von der beim Bund liegenden Gesetzgebungskompetenz – das Ansinnen, den „Sanktionsparagraphen“ nicht anzuwenden?
Antwort: Dem Senat ist ein solches Ansinnen im Zusammenhang mit einer politischen Initiative des Bundes oder der Länder nicht bekannt. Der Senat ist der Auffassung, dass sowohl das sozialpolitische Prinzip des ,,Forderns und Förderns" als auch die bestehende Gesetzeslage nach § 31 SGB ll Sanktionen gegebenenfalls erforderlich machen. Der Senat hat sich allerdings in einer gemeinsamen Kommission von Justiz- und Sozialministerien der Bundesländer für eine Änderung der Sanktionsregelungen engagiert. Dies betrat insbesondere die Aufhebung der schärferen Sanktionsregelungen für unter 25-jährige und den Verzicht auf Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft. Ein solcher Beschluss wurde mit großer Mehrheit von der Gemeinsamen Kommission gefasst, jedoch im ,,Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen" der Bundesregierung nicht berücksichtigt.