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10. Dezember 2010

Planung von ESF-Restmitteln für 2014 und 2015

Zu Frage 1 und 2:

Der Senat rechnet mit keinen Restmitteln im Bereich der Arbeitsförderung in den Jahren 2014 und 2015.

Alle von der Kommission bewilligten ESF-Mittel der Jahre 2A07 - 2013 sind in der Planung des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms, dem BAP, ausgewiesen und der staatlichen Deputation für Arbeit und Gesundheit vorgelegt worden. Sie werden je nach Bedarf und im Rahmen der BAP-Planung festgelegter Zweckbindung für die einzelnen Unterfonds von der Deputation als Budget für einen definierten Zeitraum freigegeben. Auf dieser Basis erfolgen dann Projektauswahlverfahren, deren Ergebnis wiederum der Deputation vorgelegt wird.

Da mit der Förderung in den einzelnen Unterfonds zeitlich versetzt begonnen wurde, ist es möglich, dass in einzelnen Fonds auch noch einzelne Projekte planmäßig in das Jahr 2014 hineinreichen. Die Europäische Kommission erlaubt, Maßnahmen bis in das Jahr 2015 hinein zu finanzieren.

Es ist weiterhin möglich, dass im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise festgestellt wird, dass Mittel in den einzelnen Projekten nicht in Gänze gebraucht wurden, so dass sie dem BAP wieder zur Verfügung gestellt werden können. Das kann teilweise auch erst in 2014 festgestellt werden. Auch dazu dienen die Ausfinanzierungsjahre 2014 und 2015.

 Zu Frage 3:

In der Presse wurde fälschlicherweise von Reserven gesprochen. Gemeint war wahrscheinlich, dass die von der Kommission in Gänze für 2007 - 2013 zugesagten Mittel auch noch im Jahr 2014 und 2015 eingesetzt werden können.