Im Sommer hat die Bundesregierung den Haushaltsentwurf 2011 beschlossen, in dem das sogenannte „Sparpaket“ bereits eingeplant ist. Teil dieser Kürzungsvorlage und des Haushaltsbegleitgesetzes ist der Wegfall des Heizkostenzuschusses für WohngeldempfängerInnen von 24 Euro für Alleinstehende plus 6 bis 7 Euro pro weiteres Haushaltsmitglied. Dieser Zuschuss soll vollständig gestrichen werden. Das bedeutet eine Sozialkürzung, die bei Alleinstehenden 288 Euro im Jahr, bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern 516 Euro im Jahr ausmacht.
Betroffen sind vor allem Personen und Familien mit geringem Einkommen, die nicht BezieherInnen von Transferleistungen (z.B. ALG II oder Grundsicherung) sind, insbesondere RentnerInnen mit niedrigen Renten sowie Familien, deren Erwerbseinkünfte knapp über den Hartz-IV-Bedarfssätzen liegen.
DIE LINKE wollte nun vom Senat unter anderem Auskunft haben über die Anzahl der Personen und Haushalte, die derzeit Wohngeld erhalten und damit von der Streichung des Heizkostenzuschusses betroffen sind.
Wie aus der Senatsantwort hervorgeht, sind durch den Wegfall des Heizkostenzuschusses bis zu 18.000 BremerInnen von einer Wohngeldkürzung betroffen. Eine noch unbekannte Anzahl an WohngeldempfängerInnen wird durch den fehlenden Heizkostenzuschuss demnächst vor der Situation stehen, Hartz IV beantragen zu müssen.
Der Senat hat im Bundesrat zwar gegen diese Regelung gestimmt. Es ist jedoch bedauerlich, dass Bremen in diesem Gremium keine Mehrheiten gegen den Gesetzentwurf organisieren hat. Die Landesregierung muss in dieser Sache weiter Farbe bekennen, und zwar durch Landesregelungen, nach denen eine Schlechterstellung von WohngeldempfängerInnen gegenüber ALG-II-Beziehenden ausgeschlossen wird. Der Übergang von einer Transferleistung zu einer anderen (Wohngeld zu SGB II/SGB XII) darf für die Betroffenen weder mit finanziellen Nachteilen noch mit bürokratischen Hürden verbunden sein.
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