DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft
Am 2. Dezember 2009 fand anlässlich der Innenministerkonferenz, die zwei Tage später in Bremen tagte, eine Demonstration statt. 1.200 TeilnehmerInnen forderten auf dieser Demo ein umfassendes Bleiberecht für Asylsuchende und Personen mit Duldungsstatus.
Mehrere Organisationen und Flüchtlingsinitiativen unterstützten im Vorfeld diesen Straßenprotest, um der Forderung nach einem Bleiberecht Nachdruck zu verleihen. Die Demo wurde fristgerecht angemeldet und vom Stadtamt genehmigt.
Zusätzlich gab es vorab mehrere Gespräche zwischen den VeranstalterInnen, dem Stadtamt und der Polizei, um unter anderem die Route für den Demonstrationszug festzulegen.
Trotz dieser Genehmigung wurde die Demonstrationsroute einseitig durch die Behörden geändert mit der Begründung, die Stadt sei zu voll und die Demonstration hätte mit 1200 Personen mehr als doppelt so viele TeilnehmerInnen als angemeldet. Außerdem behinderte die Polizei Menschen an der Teilnahme der Demonstration und der Wahrnehmung ihres Demonstrationsrechts durch Ausweis- und Taschenkontrollen.
DIE LINKE reichte darauf hin eine Kleine Anfrage ein um unter anderem zu erfahren, mit welcher Begründung die Polizei Personenkontrollen durchgeführt hat und worin deren Sicherheitsbedenken lagen.
Die Antwort des Senats liegt nun vor. Die Landesregierung mimt darin einen Beschützer, der nur darauf aus war, die “Versammlung ungestört und friedlich durchführen” (Zitat) zu können. Dabei zeichnet sie ein Bild, das nicht der Realität am 2. Dezember 2009 entspricht.
Zu keinem Zeitpunkt der Demo gab es Anzeichen von Gewalt. Von den TeilnehmerInnen wurde eher das Verhalten der Polizei als provokativ empfunden, die den Protestzug hermetisch abriegelte und es nicht einmal einzelnen Personen erlaubte, die Demonstration zu verlassen. Damit schränkte sie auch die Bewegungsfreiheit der betroffenen TeilnehmerInnen ein. Begriffe wie das “Risiko einer Unterwanderung der Versammlung durch gewaltbereite Personen” oder Gründe der “Gefahrenabwehr” sind in diesem Zusammenhang unangemessen.
Es entsteht der Eindruck, dass im Vorfeld schikanöse Überprüfungen stattfinden sollten um Demonstrationswillige an der Teilnahme zu hindern. Bestätigt wird dies durch den Bericht eines Betroffenen mit Roma-Hintergrund, er sei von der Polizei nach Identität und Tascheninhalt kontrolliert worden. Obwohl die Polizei nichts zu beanstanden hatte, verlangte sie von dem Mann einen Eigentumsnachweis für Turnschuhe, die er in seiner Tasche hatte. Da er diesen nicht ad hoc parat hatte, hinderte ihn die Polizei an der Teilnahme der Demo.
Die Vermutung liegt nahe, dass schon vorab beschlossen wurde, die Demo nicht durch die Obernstraße - die angemeldetet und genehmigte Route - verlaufen zu lassen. Die Polizei kann nicht damit argumentieren, sie hätte nicht mit derart vielen TeilnehmerInnen gerechnet. Denn die VeranstalterInnen hatten in den vorangehenden Gesprächen mit Stadtamt und Polizei ausdrücklich betont, mit bis zu 1.000 teilnehmenden Personen zu rechnen. Der Senat gibt an, dass von 1.150 Personen ausgegangen wurde. Die 150 Personen zusätzlich werden wohl nicht ausschlaggebend gewesen sein für die Entscheidung, den Demo-Zug durch die Martinistraße umzuleiten.
Die Linksfraktion wird daher genau im Blick behalten, ob der Senat in Zukunft dem Demonstrationsrecht Vorrang einräumt oder, wie es bisher scheint, kommerziellen Verstaltungen die Innenstadt überlässt.Sollte sich dieser Eindruck bestätigen, würde das bedeuten, dass Senat und Polizei die Grundrechte der BremerInnen verletzen. Demokratische Rechte haben Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen!