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5. März 2010 Haushalt & Finanzen

Klage durch Staatsgerichtshof abgewiesen – LINKE begrüßt Anerkennung des Anspruchs auf frühzeitige, vollständige und aktive Information der Bürgerschaft

Quelle: www.bremen.de

Der Staatsgerichtshof hat in seiner heutigen Entscheidungsverkündung die Klage der Fraktion DIE LINKE zurückgewiesen, wonach der Senat die Fraktionen der Bürgerschaft über seine Bundesratsinitiative zur Einführung der Schuldenbremse nicht ausreichend informiert und einbezogen habe. Da das informationspflichtige ‚Vorhaben‘ hier in einem politischen Gesamtprojekt liege, das seit Jahren ausführlich durch Themen wie ‚Föderalismusreform‘ oder ‚strukturelles Neuverschuldungsverbot‘ in der Bürgerschaft behandelt wurde, lasse sich kein Verstoß gegen die Informationspflicht gemäß Art. 79 der Landesverfassung feststellen. Die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Schuldenbremse hätte aufgrund dieses seit langem geführten Diskurses „keine speziell darauf bezogenen gesonderten Informationspflichten“ des Senats nach sich gezogen. 

Dass die Bundesratsinitiative der vorangegangenen Schuldendebatte gegenüber ‚kein gesondertes Vorhaben‘ darstelle, darin sieht Peter Erlanson, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, den maßgeblichen Konflikt zwischen der politischen Einschätzung seiner Fraktion und der nun juristisch erfolgten Bewertung: „Für uns macht es einen Unterschied, ob eine politisch komplexe Debatte unter einer bestimmten Zielrichtung geführt wird oder ob tatsächlich eine Bundesratsinitiative zur Schuldenbremse erfolgt. Dass die Richter die Sachlage in diesem Punkt anders beurteilen, nehmen wir natürlich in Kauf. Gleichzeitig ist es nicht ohne Ironie, dass einer der von uns eingereichten Parlamentsanträge als Nachweis dafür gilt, dass sich die Bürgerschaft umfänglich mit dem politischen Thema befasst hat und entsprechend informiert worden sei.“ 

Die Fraktionsvorsitzende Monique Troedel führt weiter aus: „Wichtig erscheint uns auch die Feststellung der Richter, dass wir mit unserer Klage einen triftigen Punkt getroffen haben: Wenn sich die Bedingungen vorangegangener Beschlüsse ändern, muss die Bürgerschaft vor Einbringung eines Gesetzentwurfs zwingend informiert, beteiligt und auf Wunsch angehört werden. Die Auffassung des Senats, dass es in seinem politischen Ermessen steht, wie weit er das Parlament beteiligt, ist klar zurückgewiesen worden. Auch hat der Staatsgerichtshof herausgestellt, dass es sich um eine aktive Informationspflicht des Senats handelt. Dieses Paket bewerten wir als Teilerfolg, mit dem sich unser Einsatz gelohnt hat.“ 

Der Rechtsanwalt der Fraktion DIE LINKE, Rainer Kulenkampff von der Kanzlei Göhmann, kommentiert die heutige Entscheidung so: „Das erste Urteil, das zu Art. 79 Abs. 2 und 3 überhaupt ergangen ist, enthält grundlegende Ausführungen zu den Informations- und Beteiligungspflichten des Senats. Auch das Argument des Senats, dass das Bundes-verfassungsrecht der Beteiligung der Bürgerschaft entgegenstehe, wurde abgelehnt. Das Urteil definiert den Umfang der Informations- und Beteiligungspflichten und stärkt die Rechte des Parlaments gegenüber dem Senat. Insoweit trägt es zu einer Förderung der politischen Kultur in unserem Land bei. Allein die vom Gericht formulierten Leitsätze und der Umfang der Begründung verdeutlichen, dass es sich hier um ein Grundsatzurteil handelt. Die Fraktion DIE LINKE hat einen konstruktiven Beitrag zur Stärkung der Rechte der Bremischen Bürgerschaft gegenüber dem Senat geleistet.“


Kommentar in der TAZ-Bremen am 06. März 2010: Und doch hat die Linke Recht

Das Urteil des Staatsgerichtshofs