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8. September 2010 Arbeit

Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments „Bürgerarbeit“ in Bremen und Bremerhaven

Foto: pixelio.de - Susanne Schmich

Am 19. April 2010 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Interessenbekundungsverfahren zur Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“ eingeleitet.

Die BAgIS und die ARGE Job-Center Bremerhaven haben für die Kommunen Bremen und Bremerhaven teilgenommen und werden ab dem 3. Quartal 2010 das neue Instrument umsetzen.

Für Bremen bzw. Bremerhaven sollen 1.000 bzw. 600 ALG-II-EmpfängerInnen „aktiviert“ und 200 bzw. 210 „Bürgerarbeits“-Plätze eingerichtet werden.


Faktisch wird damit ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument geschaffen, das gekennzeichnet ist durch Teilzeitarbeit (30 bzw. 20 Wochenstunden), einen Bruttolohn von monatlich 900 bzw. 600 Euro (mit der Möglichkeit der Aufstockung durch den Arbeitgeber) und direkten Einsatz im Bereich öffentlicher Aufgaben. Gleichzeitig wird eine „Aktivierungs“-Phase eingeführt, die der eigentlichen Beschäftigungsmaßnahme vorgeschaltet ist und nicht zwingend in diese mündet. Wie Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt-Variante (AGH-E) und Beschäftigungszuschuss-Maßnahmen (BEZ) ist auch die Bürgerarbeit keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, da keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden können.

DIE LINKE hat nun eine Große Anfrage eingereicht und erwartet vom Senat unter anderem darüber Auskunft, ob die Umsetzung in Bremen und Bremerhaven bereits begonnen hat und ob die Teilnahme an Maßnahmen der „Bürgerarbeit“ für Erwerbslose freiwillig sein wird, oder Erwerbslose mit Sanktionen zu rechnen haben, wenn sie solche Maßnahmen ablehnen.


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