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11. März 2010 Inga Nitz

Darf es ein wenig mehr sein?

„Die Tarifeinigung in der Zeitarbeit ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber keine Lösung des Problems Zeitarbeit“. So kommentierte Inga Nitz, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, die Einigung auf einen neuen Mindestlohntarifvertrag und auf Regelungen gegen den Ersatz von Stammbelegschaften durch Zeitarbeitskräfte. „Es bleibt dabei, Zeitarbeit ist ein Instrument zur Lohnsenkung und zur Aushöhlung von Belegschaftsrechten. Es bleibt auch dabei, dass Arbeitgeber Lohnkosten auf den Staat abladen – denn Mindestlöhne von 7 oder 8 Euro sind nur für Alleinstehende armutsfest.“

Es stehe zu befürchten, dass gerade bei einem Wiederanziehen der Konjunktur auch die Zeitarbeit vor einem noch schnelleren Aufschwung stehe. „In Bremen sind zwei Drittel aller offenen Stellen Zeitarbeitsstellen“, so Nitz. „Zeitarbeitsfirmen sind in Bremen eine Boom-Branche. Diese Entwicklung wird erst ein Ende finden, wenn der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit durchgesetzt wird. Gerade dieser Grundsatz ist durch die eigenständigen Tarife in der Zeitarbeitsbranche aufgegeben worden. Hier liegt eine Lücke, die durch den Gesetzgeber geschlossen werden muss, nicht durch die Tarifparteien.“

Wie Inga Nitz weiter mitteilte, seien in Bremen zwischen 2003 und 2007 etwa 5.500 reguläre Arbeitsplätze abgebaut worden, während im gleichen Zeitraum 7.200 Zeitarbeitsstellen entstanden seien. Im März 2009 entfielen von 7.200 offenen Stellen 4.800 Stellen auf Zeitarbeit. Dies sei ein erheblich höherer Anteil als im Bundesdurchschnitt.

„Der Bremische Senat wird insbesondere das Instrument des Vergabegesetzes nutzen müssen, wenn er dieser verhängnisvollen Entwicklung entgegentreten will“, so Nitz. „Auch über die landeseigenen Unternehmen und Mehrheitsbeteiligungen sowie über die Zuwendungsempfänger hat der Senat die Möglichkeit, das Ausufern der Zeitarbeit einzudämmen. Ebenso zeigt sich, dass der aktuelle Mindestlohn im Bremischen Vergabegesetz von 7,50 Euro nicht ausreichend ist, um Lohndumping durch den Einsatz von Zeitarbeit zu verhindern.“