„Bürgerarbeit“ – was ist das eigentlich? Im Wesentlichen ein neuer Versuch, Druck auf Erwerbslose auszuüben und die Arbeitsmarktpolitik noch ein bisschen prekärer zu machen. Seit 2006 wurde in verschiedenen Kommunen mit Instrumenten experimentiert, Erwerbslose vor die Wahl zu stellen: Für ein Taschengeld arbeiten gehen – oder den Leistungsbezug verlieren. In den Medien zunächst gehypt („das Wunder von Bad Schmiedeberg“, wurde schnell klar, dass hier nicht Arbeitslosigkeit bekämpft wurde, sondern die Erwerbslosen.
Am 19. April 2010 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die „Bürgerarbeit“ als neues arbeitsmarktpolitisches Instrument bundesweit eingeführt. Zu den Kommunen, die eine „Interessenbekundung“ einreichten und bewilligt bekamen, gehören auch Bremen und Bremerhaven. Die Linksfraktion wollte deshalb wissen, wie sich der Einsatz der „Bürgerarbeit“ hier jetzt gestaltet.
Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage liegt jetzt vor. In Bremen sollen 1.000 Erwerbslose „aktiviert“ werden, in Bremerhaven 600. Aktivieren bedeutet aber erst einmal gar nichts. Nur 200 bzw. 210 Erwerbslosen soll dann ein „Bürgerarbeitsplatz“ angeboten werden, für maximal 3 Jahre. Dieser wird mit 900 Euro brutto (!!) bezahlt bei einer Arbeitszeit von 30 Wochenstunden. Der Arbeitgeber kann mehr zahlen, muss aber nicht.
Macht er auch nicht. In Bremerhaven jedenfalls schon mal gar nicht. „In Bremerhaven haben sich die Träger im Rahmen einer verbindlichen Regelung verpflichtet, eine TN-Entgeltvereinbarung anzuwenden [gemeint ist die Entgeltordnung des Verbands arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen VaDiB, cs]. Diese Vereinbarung sieht für die VG 3 (angelernte Kräfte) für 38,5 Wochenstunden ein Arbeitnehmerbrutto von 1.100 € vor.“ Macht für 30 Wochenstunden 857 Euro, 900 sind aber mindestens vorgeschrieben laut BMAS, also verkündet der Senat stolz: „Die Entgeltregelung für Bürgerarbeitsplätze liegt damit zwischen VG 3 und VG 4.“ Der Senat räumt dann auch ein, dass die „BürgerarbeiterInnen“ in der Regel weiter zur ARGE gehen müssen, um aufstockendes ALG II zu beantragen.
In Bremen sollen „die Bürgerarbeitsplätze ausschließlich bei kommunalen oder kommunenahen Arbeitgebern (z.B. bei der Bremer Straßenbahn AG oder der GEWOBA)“ eingerichtet werden. Ob hier mehr bezahlt wird als 900 Euro, z.B. weil es einen anzuwendenden Tarifvertrag gibt, kann der Senat nicht sagen. Einen Zuschuss des Landes dafür gibt es jedenfalls nicht.
Ganz toll ist aber die Auskunft zu Frage 2b. In den Interessenbekundungen der BAgIS und der ARGE waren 1,95 Mio. Euro bzw. 550.000 Euro im Zeitraum 2010-2013 als Verwaltungskosten für die „Aktivierung“ ausgewiesen worden. Wer das zahlt, wollte die LINKE wissen, der Bund im Rahmen des Bürgerarbeitsprogramms? Nein, so der Senat. Das zahlen BAgIS und ARGE selbst aus ihren Mitteln für Arbeitsförderung, dem sogenannten Eingliederungstitel (EGT): Das heißt für Bremen: Würde man sich den ganzen Quatsch mit der „Aktivierung“ schenken, könnte man jeden „Bürgerarbeitsplatz“ um 271 Euro pro Monat aufstocken. Da greift sich der Erwerbslose ans Hirn.
Kann man sich weigern? Na ja, sagt der Senat. „Für beide ARGEn gilt grundsätzlich die Freiwilligkeit zur Teilnahme an dem Projekt (…) Wenn es während der Teilnahme zu Verfehlungen kommt, die durch die teilnehmende Person zu verantworten sind, gilt allerdings auch im Bundesprogramm ‚Bürgerarbeit‘ das Prinzip ‚Fordern und Fördern‘, womit Sanktionen nicht ausgeschlossen sind.“ Es sollte „allerdings berücksichtigt werden, dass solch ein ambitioniertes Programm mit Anforderungen, die oberhalb des regulären Standards liegen, nicht erfolgreich mit dem Sanktionsinstrumentarium umzusetzen ist.“
Und was macht man, wenn man in „solch einem ambitionierten Programm“ einen Bürgerarbeitsplatz bekommt? Man wird „Fahrgastbegleiter“, der „ältere oder behinderte Personen“ in die Straßenbahn hilft, man liest „stationären Patienten oder Bewohnern“ vor, oder man sitzt als „Concierge“ in einem Hochhaus. Da möchte man lieber nicht wissen, welche Arbeiten man in weniger ambitionierten Programmen verrichten soll.Dr. Christoph Spehr