Aus der Vorlage Nr. 17/256-L zum Sachstand über den Ausbau des südlichen Fischereihafens zu einem Zentrum der Offshore-Windenergiebranche – Einleitung eines Prüfverfahrens über den Bau einer Schwerlast-, Montage- und Umschlagsanlage, geht hervor:
dass der im Land Bremen liegende Teilbereich des Weserästuars unter dem Namen „Weser bei Bremerhaven“ als besonders geschütztes Gebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie mit dem Erhaltungsziel des Schutzes des Lebensraumtyps Ästuar sowie der Wander- und Aufenthaltsfunktionen für Finte, Meer- und Flussneunauge der Europäischen Kommission gemeldet wurde. Direkt südlich angrenzend liegen die niedersächsischen NATURA 2000-Gebiete „FFH-203 Unterweser“ und „V27 Unterweser“, von denen jeweils ein Teil mit der hoheitlichen Übertragung der Luneplate zum Land Bremen hinzugekommen ist.
Der niedersächsische Teil wurde bereits mit dem genannten EU-Vogelschutzgebiet „V 27 Unterweser“ gemeldet, für den Bremischen Teil plant der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa die Vorbereitung einer Senatsentscheidung zur Gebietsmeldung, die nach erfolgter Hoheitsübertragung der Luneplate mit ohnehin notwendigen Ummeldungen der o.g. von Niedersachsen übertragenen NATURA 2000-Gebietsteile zusammengefasst werden sollen.
Wir fragen den Senat:
Walter Müller, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE