Die Orientierung der Hochschulen auf friedliche Ziele und auf Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung ergibt sich aus der Bremischen Landesverfassung sowie dem Grundgesetz. Das Bremische Hochschulgesetz sieht Vorhaben, die „das friedliche Zusammenleben der Menschen“ bedrohen können, ebenfalls skeptisch, ist allerdings zur Beschränkung von Forschung und Lehre auf zivile Zwecke nicht hinreichend und insofern ergänzungsbedürftig. In Bremen gibt es Tendenzen, die Hochschulen für Rüstungsforschung und Militarisierung in Dienst zu nehmen: So forschte das Rüstungsunternehmen Rheinmetall Defence Electronics GmbH im Rahmen zweier Projekte an Bremischen Hochschulen beziehungsweise strebt eine solche Kooperation unmittelbar an.
Solche Forschungskooperationen werden nach einer aktuellen Umfrage an der Universität Bremen von einer Zweidrittelmehrheit der Studierenden aber abgelehnt.
Die Hochschulen können rüstungsnahe Aktivitäten in Forschung und Lehre nur gemeinsam mit der Landespolitik konsequent unterbinden. Voraussetzung ist eine Ergänzung des Hochschulgesetzes mit dem Ziel, der Wissenschaft gewidmete öffentliche Ressourcen nicht für Forschungsprojekte zur Verfügung zu stellen, die für militärische Nutzung vorgesehen sind oder für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar missbraucht werden können.
DIE LINKE hat einen Antrag eingereicht, mit dem unter anderem erreicht werden soll, dass die den Hochschulen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausschließlich nur für Vorhaben verwendet werden dürfen, die zivilen Zwecken dienen.
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