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4. Oktober 2011

Umsetzung des Prostitutionsgesetzes

Mit dem „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz = ProstG), das vor knapp zehn Jahren in Kraft trat, sollte nicht nur die rechtliche Einstufung sexueller Dienstleistungen als Sittenwidrigkeit beseitigt werden, sondern vor allem Voraussetzungen geschaffen werden für eine deutliche Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern.

Die bereits 2007 vorgelegte Evaluierung des Prostitutionsgesetzes hat deutlich gezeigt, dass es weitestgehend wirkungslos blieb. Fehlende branchenspezifische Standards sowie deren Kontrolle öffnen hier weiterhin mancher Willkür Tür und Tor.

Nur ein verschwindend geringer Anteil von Prostituierten erhielt tatsächlich einen Arbeitsvertrag. Die Versorgung durch die Renten- und Krankenversicherung blieb ebenso zu gering. Deutlich wurde, dass der Umgang mit den Behörden, insbesondere bei Fragen zum Gewerbe- und Steuerrecht, weiter schwierig blieb und oft willkürlich gehandelt wurde.

Hier sind die einzelnen Bundesländer bis hin zu den einzelnen Kommunen unterschiedliche Wege der Umsetzung gegangen bzw. haben die alte ‚Duldungspraxis‘ beibehalten. Folge ist eine verbreitete Rechtsunsicherheit. Der Bundesrat hat im Februar 2011 einen Beschluss über eine stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten gefasst. Für eine mögliche Umsetzung müssen jedoch die einzelnen Bundesländer selbst sorgen.

DIE LINKE hat eine Kleine Anfrage eingereicht und möchte vom Senat unter anderem Auskünfte darüber, wie viele Beratungsstellen für Prostituierte es im Land Bremen gibt, wie diese personell und finanziell ausgestattet sind, welche konkreten (kostenlose) Beratungsangebote gibt es und welche Ausstiegsprojekte für Prostituierte aktuell im Land Bremen gefördert werden.

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