20. September 2011 Tuncel, Armut & Reichtum, Soziales
Teilhabepaket
Wir fragen den Senat:
- Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass Elternvereine, die nach der Beitragsordnung Elternbeträge erheben, wie zum Beispiel sozialpädagogische Spielkreise oder offene Horte, den Verwaltungsaufwand für das Teilhabepaket, wie das Einsammeln der sogenannten ‚blauen Karten‘, die Datenerhebung, die Antragseinreichung beim AfsD, usw., nicht vergütet bekommen?
- Plant der Senat, zumindest einen Teil der finanziellen Mittel, die der Bund aus dem Teilhabepaket an die Länder überweist, an die Träger weiterzureichen, damit darüber der Verwaltungsaufwand gedeckt werden kann?
- Welche Gründe lagen vor, dass die Träger über das Verfahren im Umgang mit dem Teilhabepaket nicht nur sehr spät informiert wurden, sondern auch noch wechselnde Informationen erhielten und heute noch die Elternvereine keine schriftlichen Informationen darüber erhalten haben?
Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE