Vor einigen Tagen veröffentlichte der Chaos Computer Club den Funktionsumfang eines Schadprogramms, das exekutive Stellen zur Ausspähung und Kontrolle von PCs eingesetzt werden kann. Die Software ermöglicht dabei nicht nur die Überwachung von Kommunikation, sondern erlaubt auch einen Vollzugriff auf den Rechner des von der Überwachungsmaßnahme Betroffenen, obwohl dies gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus seinem Urteil zur Vertraulichkeit telekommunikativer Systeme und zur Gewährleistung der persönlichen Integrität verstößt.
Das Bundesinnenministerium räumte die Existenz dieses sogenannten ‚Bundes-Trojaners‘ ein, ließ in einer Stellungnahme aber offen, ob und inwieweit andere deutsche Ermittlungsbehörden die Überwachungssoftware eingesetzt haben. Die Behörde verwies darüber hinaus auf die Zuständigkeit der Justiz- und Sicherheitsbehörden der Länder, die jeweils selbst für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich seien.
Eine ganze Reihe von Landesregierungen gibt mittlerweile den Einsatz der verfassungswidrigen Spionagesoftware zu. Es stellt sich nun die Frage, ob das Programm auch Bremen eingesetzt wurde.
DIE LINKE hat deshalb eine Kleine Anfrage eingereicht und möchte unter anderem erfahren, ob Bremische Behörden, insbesondere Staatsanwaltschaften, Landeskriminalamt oder das Landesamt für den Verfassungsschutz über eine Kommunikationssoftware verfügen, diese eingesetzt wurde und wenn ja, auf welcher Grundlage dies geschah.
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Interessant ist, dass DIE LINKE am Dienstag (11. Oktober 2011) die Anfrage eingereicht hat und gestern die Polizei darauf hin eine vorangegangene Mitteilung korrigieren musste und nun eingestand, den 'Bundes-Trojaner' offenbar doch eingesetzt zu haben.