DIE LINKE begrüßt die angekündigte Initiative von Bürgermeister Jens Böhrnsen und Innensenator Ulrich Mäurer, ein Verbotsverfahren gegen die Nazipartei kurzfristig wieder aufzunehmen. Allerdings steht dieses Vorhaben auf juristisch tönernen Füßen, wenn, wie vorm Verfassungsgericht im Jahr 2003, Beweismaterial und ZeugInnenaussagen von sogenannten ‚V-Leuten‘ des Verfassungsschutzes in das Verbotsverfahren einfließen. Die Vorgaben aus Karlsruhe sind dahingehend eindeutig.
Kristina Vogt, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschafft, erklärt: „Bremen tut gut daran, das NPD-Verbot auf die Agenda zu setzen. Die Bremerinnen und Bremer haben im Wahlkampf selbst erlebt, was es heißt, wenn Nazis die Öffentlichkeit mit ihrer Propaganda überziehen. Für uns gibt es keine Zweifel daran, dass die NPD Gewalttaten unterstützt, wie nun im besonders schweren Fall der Terrorgruppe NSU öffentlich wurde. Dennoch finanziert sich die NPD bis heute auch aus öffentlichen Geldern und genießt die Privilegien nach dem Parteiengesetz, wie zum Beispiel Wahlkampferstattungen.“
Für die Linksfraktion steht fest, dass allein ein NPD-Verbot das Problem von Rassismus und faschistischer Gewalt nicht lösen kann. Die Gründe, der Naziszene in Deutschland die öffentliche Finanzierung zu entziehen, überwiegen aber gegenüber der Sorge, mit einem NPD-Verbot letztlich nur Symptome bekämpfen zu können.
Kristina Vogt: „Wir fordern Senator Mäurer eindringlich auf, dieses Mal Nägel mit Köpfen zu machen und auch die Bremer ‚V-Leute‘ unverzüglich abzuschalten. Das ganze System der ‚V-Leute‘ ist untauglich und gehört beendet. Auch mit diesem überfälligen Schritt lässt sich die finanzielle Basis der Naziszene angreifen. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist aufgefordert, hier mit gutem Vorbild voranzugehen – auch, damit man sich in Karlsruhe nicht noch eine desaströse Schlappe einhandelt. Wir erwarten, dass Senator Mäurer auf der Innenministerkonferenz am 9. November in Wiesbaden entsprechend handelt und für ein wasserfestes bundesweites NPD-Verbot eintritt.“