Die Sitzung der Bürgerschaftsdebatte am
Donnerstag wurde zeitweilig unterbrochen,
als bekannt wurde, dass im Klinikum Mitte
bereits im April ein mit dem gefährlichen
Krankenhauskeim infiziertes Kind starb.
Alle Fraktionen sprachen sich darauf hin für
einen Untersuchungsausschuss aus.
Am kommenden Freitag (10 bis 13 Uhr) kommen
die Abgeordneten zu einer Sondersitzung der
Bürgerschaft zusammen, um einen entsprechen-
den Beschluss zu fassen.
Bundeswehr an Schulen
Im Zuge der Bundeswehrreform lief zum 1. Juli 2011 die Wehrpflicht aus. Der anschließende Freiwillige Wehrdienst (FWD) wird die entstandene Rekrutierungslücke – auch für höhere Dienstgrade – absehbar nicht schließen können. Um dennoch junge Menschen in ausreichender Zahl für ein militärisches Berufsfeld zu gewinnen, hat das Verteidigungsministerium eine multimediale PR-Offensive gestartet.
Die Senatsantwort bezüglich der oben genannten Thematik liegt nun vor. Kristina Vogt war einigermaßen erschrocken, wie die Landesregierung die Anfrage der Linksfraktion abgebügelt hat. „Wieso hat die Bildungsbehörde für die Beantwortung eigentlich den vollen Zeitraum samt Fristverlängerung ausgeschöpft, wenn doch quasi gar nichts beantwortet wurde? Wir haben mal verglichen: Eine kleine Anfrage der Grünen zu Nahrungsmitteln aus artgerechter Haltung mit 5 Fragen wurde deutlich ausführlicher beantwortet, als unsere 22 Fragen.“
Für die Fraktionsvorsitzende ist klar: „Bundeswehrwerbung hat nicht den Charakter von politischer Bildung. Sie soll vielmehr für Interventions- und Besatzungseinsätze der Bundeswehr geeigneten Nachwuchs heranziehen. Damit verstoßen die Einsätze der Armee an Schulen klar gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das Indoktrinationsverbot im Beutelsbacher Konsens. Und die Rekrutierung für solche Einsätze ist genauso wenig vom Grundgesetz gedeckt, wie die Einsätze selbst es sind.“
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ZGF
Für DIE LINKE ist es eine überfällige Anerkennung für die Arbeit der Zentralstelle für die Gleichberechtigung der Frau (ZGF), dass – so wie beim Datenschutzbericht auch – der Bericht von der ZGF ebenfalls hier in der Bürgerschaft vorgestellt werden kann.
„Es ist mir eine besondere Genugtuung festzustellen, dass die Partei, die sich in ihrem Wahlprogramm 2011 für die Abschaffung der ZGF ausgesprochen hat, heute nicht gegen diesen Antrag stimmen kann, weil sie nicht mehr im Parlament vertreten ist – nämlich die FDP“, meinte Claudia Bernhard in der Debatte. Für sie zahlt sich Antifeminismus daher nicht aus. „Ganz im Gegenteil ist die Arbeit der ZGF heute wichtiger als je zuvor. Denn die Zahlen belegen weiter, dass es überwiegend Frauen sind, die von Armut betroffen sind; dass es Frauen sind, für die prekäre und schlecht bezahlte Erwerbsarbeit heute das ‚Normalarbeitsverhältnis‘ darstellt; dass es Frauen sind, die unter dem Abbau der öffentlichen Daseinsvorsorge besonders leiden; und dass es Frauen sind, die von den Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik besonders betroffen sein werden.‘
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Fischereipolitik
Eine Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU ist für DIE LINKE dringend fällig. Sie steht für nächstes Jahr auf der Tagesordnung. „In den Meeren der EU – Nordsee, Ostsee, Mittelmeer – sieht es trübe aus. Der Fischfang ist bereits auf ein Minimum zurückgegangen, weil die Bestände so erschöpft sind, dass sie kaum noch produktiv sind. Schuld daran ist die Fangquoten-Politik der EU. Diese hat sich über Jahre daran orientiert, wie viel Fisch man aus den Meeren herausholen kann, so dass die Bestände gerade nicht zugrunde gehen. Das ist ökologisch und auch volkswirtschaftlich falsch“, meinte Klaus-Rainer Rupp in der Debatte.
Dringend reformbedürftig ist für den Abgeordneten die Praxis des sogenannten ‚Mikromanagements‘. „Das ist ein relativ einmaliger Kuhhandel, bei dem die ohnehin schon zu hohen Fangquoten nachträglich noch erhöht werden. Die wissenschaftlichen Vorschläge gehen an die EU-Kommission, die etwa 20 Prozent drauf packt, und dann gehen sie in eine Verhandlungsrunde der EU-Landwirtschaftsminister, die ebenfalls nochmal etwa 40 Prozent drauf packt.“
DIE LINKE hat zur Senatsvorlage einen Änderungsantrag eingebracht.
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Gigaliner
Die Bundesregierung will übergroße Lkw bundesweit testen. Mit 25 Metern Länge und 60 Tonnen Gewicht sind diese Lastkraftwagen mehr als sechs Meter länger und 20 Tonnen schwerer als die bisher üblichen Transporter, auch wenn die Last auf 40 bis 44 Tonnen begrenzt werden soll.
DIE LINKE lehnt eine Zulassung dieser Monster Tracks auf Bremens Straßen ab, wie Klaus-Rainer Rupp in der Aussprache erklärte. „Die Rechnung, zwei Gigaliner ersetzen drei herkömmliche LKW´s, stimmt nicht ganz“, meinte der verkehrspolitische Sprecher der LINKEN und fuhr fort: „ich bin mir sicher, dass früher oder später genauso viele Langtracks fahren werden, wie heute normale LKW.“
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‚Die derzeitige Finanzierung der Bremer Frauenhäuser ist unzulänglich.‘ So heißt es im Antrag der Linksfraktion ‚Frauenhäuser bedarfsdeckend finanzieren – Zugang für alle Betroffenen ermöglichen‘. Claudia Bernhard führte aus, weshalb das System der Finanzierung über Tagespauschalen nach SGB II nicht funktioniert. Frauen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, bekommen die Kosten nämlich nicht erstattet. Das heißt: Studentinnen, volljährige Schülerinnen, Auszubildende, Migrantinnen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus und Erwerbstätige müssen die Kosten selbst aufbringen. Oft müssen sich Frauen dafür verschulden. Wenn die Auslastung der Frauenhäuser mal geringer ist – was ja an sich wünschenswert ist – sind die Kosten der Frauenhäuser nicht gedeckt.
Der Initiative der Linksfraktion, der Senat solle einen Bericht zur finanziellen Situation der Frauenhäuser vorlegen und dabei auch bilanzieren, ob das derzeitige Finanzierungssystem ergänzungsbedürftig ist, schlossen sich letztlich alle anderen Fraktionen an. Eine sofortige Ergänzung durch eine institutionelle Förderung lehnten die anderen Fraktionen dagegen ab. Jetzt wird im Gleichstellungsausschuss weiter diskutiert.
„Der Senat ist jetzt aufgefordert, einen Bericht vorzulegen, ob die finanzielle Ausstattung der Frauenhäuser ausreicht, um allen Betroffenen wirksam zu helfen. Es kann nicht angehen, dass Frauen Schulden machen müssen, weil niemand die Kosten für ihren Aufenthalt im Frauenhaus übernimmt. Und es geht nicht, dass die Existenz von Frauenhäusern gefährdet ist, weil sie auf den Kosten für hilfesuchende Studentinnen oder Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus sitzenbleiben.“
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Im Januar 2011 beschloss die Bremische Bürgerschaft einstimmig den Antrag ‚UNHCR-Flüchtlinge aufnehmen- Bremen sagt ja‘. Darin wurde die grundsätzliche Bereitschaft Bremens zur Aufnahme von Flüchtlingen in Übereinstimmung mit der Bundesregierung und dem UNHCR im Rahmen des UNHCR- Programms zum Resettlement (dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen in einem Drittstaat) erklärt.
„Angesichts der weiterhin dramatischen Situation im Jemen, Libyen oder in Syrien behält die Aufnahme von Flüchtlingen ihre humanitäre und politische Dringlichkeit“, wie Kristina Vogt in der Debatte erklärte. DIE LINKE reichte einen Dringlichkeitsantrag ein, mit dem der Senat unter anderem beauftragt werden sollte, rasch und unbürokratisch vertriebene Flüchtlinge aus Ägypten, Jemen, Libyen, Syrien, Tunesien, Türkei und anderen Krisen- und Aufnahmeländern aufzunehmen.
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Radikalenerlass
1972 hat die damalige sozialdemokratisch geführte Bundesregierung die ‚Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst‘, auch Radikalenerlass oder Extremistenbeschluss genannt, beschlossen. Betroffen waren meist Mitglieder der DKP, die auf Grundlage des Erlasses sogenannte Berufsverbote für den öffentlichen Dienst erhielten.
Dieser Erlass ist bis heute formal in Kraft (auch wenn er nicht mehr eingesetzt wurde), obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits 1995 erklärte, dass der Radikalenerlass in Bezug auf bereits eingestellte öffentliche Bedienstete einen Verstoß gegen die Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.
Der Senat sollte nun per Beschluss aufgefordert werden, die ‚Richtlinien über das Verfahren bei Feststellung des Erfordernisses der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst‘, aufzuheben. Ein Beschluss, der längst überfällig war, wie Peter Erlanson in seinem Redebeitrag festgestellte.
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1.450 Personen haben in Bremen eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ auf Basis des IMK-Beschlusses von 2009 beantragt. Diejenigen von ihnen, die seitdem ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, fallen zum 1. Januar 2012 zurück in die Duldung und sind von Abschiebung bedroht, obwohl sie dann seit mindestens zehneinhalb (Familien) beziehungsweise zwölfeinhalb Jahre (Einzelpersonen) in Deutschland leben. Für die Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus bedarf es daher dringend gesetzlicher Maßnahmen in Form einer stichtagsungebundenen Bleiberechtsregelung.
DIE LINKE hat nun einen Antrag in die Bremischen Bürgerschaft eingebracht, mit dem der Senat unter anderem aufgefordert werden soll, sich auf der Sitzung der Innenministerkonferenz am 8./9. Dezember 2011 für eine Übergangslösung für diejenigen einzusetzen, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe besitzen und die Voraussetzungen zum 1. Januar 2012 nicht erfüllen.
„Der Senat sollte seine Ermessenspielräume nutzen und keine Abschiebungen von Personen anordnen, die ihre Aufenthaltserlaubnis aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage nicht verlängern konnten“, so Kristina Vogt.
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Die Bürgerschaft beschäftigte sich um das Wohl von Kindern, deren Eltern Drogen nehmen oder Methadon erhalten, weil man bei einigen Kindern von Substituierten in deren Haaren Drogenrückstände fand.
Cindi Tuncel kritisierte in der Debatte, dass die CDU die Haaranalysen nutzen würde, um die Verschärfung der Drogenpolitik zu fordern. „Damit wird aber keinem Drogenabhängigen geholfen. Suchtkranke brauchen hingegen Unterstützung, insbesondere dann, wenn sie Kinder haben. Wir brauchen für sie offene Anlaufstellen, wo ihnen niedrigschwellig geholfen wird.“
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