Wir fragen den Senat:
1. Bei welchen erfüllten Voraussetzungen bekommen Eltern von Schülerinnen und Schülern in Bremen und Bremerhaven, die eine Schule besuchen, die nicht die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs ist, die tatsächlichen Aufwendungen der Schülerbeförderung erstattet?
2. Kann Eltern von Schülerinnen und Schülern in Bremen und Bremerhaven die Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen der Schülerbeförderung verweigert werden, weil es zwar kein nähergelegenes durchgängiges Gymnasium, aber eine nähergelegene Schule einer anderen Schulart gibt.
3. Ab welcher Mindestentfernung der Schule vom Wohnort werden in Bremen und Bremerhaven die tatsächlichen Aufwendungen der Schülerbeförderung überhaupt erstattet?
Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE