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13. Juli 2010 Arbeit

Bürgerarbeit: Die Fortsetzung schlechter Arbeitsmarktinstrumente

Foto: Günter Havlena / pixelio.de

Vor drei Monaten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Interessenbekundungsver- fahren zur Durchführung von Modellprojekten „Bür- gerarbeit“ ausgeschrieben, an dem sich auch die Kommunen Bremen und Bremerhaven beteiligt haben. Die Bewilligung des BMAS folgte den Änträgen ohne Änderung.
Antrag Bremerhaven, Antrag Bremen

Getestet wurde es im Sommer 2007 in Sachsen-Anhalt  in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Thüringen in der Kleinstadt Schmölln etabliert.

Mit diesem Programm, bei dem Langzeitarbeitslose für gemeinnützige Arbeiten eingesetzt werden sollen, wird faktisch ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument geschaffen, mit folgenden Merkmalen:

  • Sie sind nur bedingt sozialversicherungspflichtig (ohne Arbeitslosenversicherung, wie inzwischen bei allen SGB-II-Instrumenten).
  • Das Programm ist begrenzt auf 30 Wochenstunden, auch 20 Arbeitsstunden wöchentlich sind möglich.
  • Das Arbeitnehmer-Brutto liegt zwischen 900 Euro (bei 30 Wochenstunden) und 600 Euro (bei 20 Wochenstunden).
  • Der Bundeszuschuss beträgt 1.080 Euro (30 Std.) beziehungsweise 720 Euro (20 Std.), davon sind 500 Euro ESF-Mittel des Bundes und 580 Euro Bundesmittel.
  • Die Laufzeit beträgt maximal 36 Monate.
  • Vorgeschaltet sind sechs Monate „intensive Aktivierung“.
  • Eine Kofinanzierung ist möglich, eine Stundenerhöhung aber nicht.
  • Zur Zielgruppe gehören Personen, bei denen „eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt“ aktuell „nicht möglich“ ist.
  • Möglich sind „zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinden, Städte oder Kreise zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben“.

Seit einigen Jahren wird nun schon mit entsprechenden Instrumenten experimentiert, immer auf der Grundlage: Extremer Niedriglohn mit aufstockenden ALG-II-Leistungen. Verkauft wird dies nach der Formel „Menschen in Arbeit bringen für Aufgaben, die dringend notwendig sind, aber nicht bezahlt werden können“.

Öffentlich geförderte Beschäftigung muss jedoch gerecht bezahlt und voll sozialversicherungs- pflichtig sein. Dass das jetzige Interessenbekundungsverfahren Löhne von 900 oder sogar 600 Euro ermöglicht, ist ein Skandal. DIE LINKE fordert unter anderem, dass Beschäftigungsmaß- nahmen einen armutsfesten Lohn vorsehen, der von aufstockenden Leistungen unabhängig macht. Solch ein Programm käme daher für die LINKEN nur dann in Betracht, wenn mindestens 1.300 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) bezahlt werden würde und sich die Entlohnung grundsätzlich an regulären Tarifen orientiert.

So jedoch ist die „Bürgerarbeit“ nur ein Türöffner, der eine weitere Prekarisierung der arbeitsmarkt- politischen Instrumente einleitet.

Am 15. Juli 2010 startet das Modellprojekt nun bundesweit. Mit dabei sind auch die Seestadt und Bremen, deren Anträge in der letzten Woche offensichtlich genehmigt wurden.

Die Linksfraktion fragte bei der ARGE in Bremerhaven nach und erfuhr, dass in Bremerhaven  210 „Bürgerarbeitsplätze“ mit einem Umfang von jeweils 30 Wochenstunden geschaffen werden sollen. Diese Jobangebote sollen auf Freiwilligen-Basis sowie ohne den Einsatz von Sanktionen vermittelt werden, aufstockende Transferleistungen sind dagegen nicht geplant.

In der Hansestadt entstehen voraussichtlich 300 Stellen. Anders als in Bremerhaven will man diese Jobs vermutlich aufstocken. DIE LINKE wird in der kommenden Arbeits-Deputationssitzung am 19. August 2010 nachfragen, wie die Bedingungen der Bürgerarbeit in Bremen dann konkret aussehen werden.
Red. / Dr. Christoph Spehr

Antrag Bremerhaven
Antrag Bremen