Tierversuche mit Makaken-Affen finden schon seit 1998 an der Bremer Universität statt. Damit sollen Aktivitäten einzelner Hirnzellen bei den Primaten gemessen werden, weil man hofft, mehr Aufschluss über die Funktion des menschlichen Gehirns zu bekommen. Dazu werden in die Hirne von Makaken-Affen feine Sonden implantiert, über die dann das Energieniveau der einzelnen Neuronen gemessen werden kann.
Das komplexe Zusammenspiel der Millionen von Nerven- zellen in einzelnen Gehirnregionen des Menschen ist bisher immer noch weitgehend unerforscht.
Mit diesen Tierversuchen sollen weitere Kenntnisse der Strukturen und Zusammenhänge der menschlichen Wahrnehmung sowie die Entwicklung von Behandlungsmethoden neurologischer und degenerativer Erkrankungen erforscht werden.
Die Makaken müssen während der Experimentierphase bestimmte Aufgaben erledigen, zum Beispiel Unterschiede zwischen Bildern benennen. Machen sie das gut oder schlecht, gibt es Aufschluss über bestimmte Gehirnregionen und deren Aktivität, die dann von den entsprechenden Geräten gemessen werden.
Damit die Tiere das mitmachen, wird ihnen Flüssigkeit entzogen, bei Kooperation erhalten sie als Belohnung einige Tropfen Saft. Wenn sie etwas falsch machen, gibt es nichts zu trinken. Um für die experimentierfreie Zeit etwas zu trinken zu bekommen, müssen die Makaken sich während der Versuche durch Wohlverhalten die Flüssigkeit verdienen.
Diese Forschung ist Grundlagenforschung. Aber der Schritt zur angewandten Forschung soll angeblich nur klein sein. Die Arbeiten sollen ein „immenses Potential“ für medizinische Anwendung und für therapeutische Möglichkeiten haben.
Ergebnisse von Tierexperimenten lassen sich freilich nicht mit der nötigen Sicherheit auf den Menschen übertragen.
Über solche Versuche geht es nun in einem Aufsehen erregenden Rechtsstreit. Das Gesundheitsamt als Genehmigungsbehörde will weitere Experimente mit Makakenaffen an der Universität nicht mehr genehmigen. Denn es geht um die Entscheidung: Was ist wichtiger, die Freiheit der Wissenschaft und Forschung oder der verfassungsrechtlich verbürgte Tierschutz?
Tierschutz ist in der Bremischen Landesverfassung in Artikel 11a und b festgeschrieben. Dort heißt es: Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden vor nicht artgemäßer Haltung und vermeidbarem Leiden geschützt.
Im Tierschutzgesetz ist das dann auch präzisiert. Im §7 (3) steht zur Grundlagenforschung:
Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch und Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.
Was sind dabei wesentliche Bedürfnisse von hervorragender Bedeutung?
Ist das Grundlagenforschung, die eventuelle Ergebnisse in 10 bis 20 Jahren hervorbringt, die aber nicht unbedingt direkt der Humanmedizin zu gute kommen muss, aber der Profilierung einzelner Wissenschaftler oder Universitäten dient?
Dazu könnten auch andere Methoden genutzt werden. In diesem Fall die Kernspintomographie. Sie bringt vielleicht nicht so schnelle Ergebnisse, aber kann für die Tiere schonender sein und Ergebnisse in der Grundlagenforschung können so auch erzielt werden.
Und ob mit den derzeitigen Methoden bessere und schnellere Ergebnisse, die auch für die Humanmedizin nutzbar wären, zu erzielen sind, ist bisher nicht ersichtlich und kann daher auch nicht sicher voraus gesagt werden.
Daher sind diese Versuche abzulehnen. Nur auf Verdacht Tiere zu „verbrauchen“ und zu quälen, ist nicht zu verantworten. Und aufgrund unserer Lesart der Gesetze ist das auch nicht erlaubt beziehungsweise gesetzwidrig!
Dabei soll hier nicht generell gegen alle Tierversuche Front gemacht werden. Aber generell sind Abwägungsprobleme zu lösen. Auf der einen Seite stehen Belastungen, Leiden und Sterben von Versuchstieren, auf der anderen Seite der nur unter Inkaufnahme dieser Schädigung von Tieren zu erzielende Nutzen für den Menschen.
Dabei werfen die Positionen von der Nützlichkeit und Nichtersetzbarkeit von Tierversuchen oder eines Teils der Tierversuche erst ernsthafte ethische Probleme auf.
Diese Probleme müssen bei jedem Tierversuch erwogen werden. Im vorliegenden Fall gibt es andere Möglichkeiten zur Erforschung von raumzeitlichen Dynamiken kognitiver Prozesse des Säugetiergehirns.
Die Belastungen der eingesetzten Makaken durch operative Eingriffe, Fixierung des Kopfes und „Regulierung“ der Flüssigkeitszufuhr als ethisch vertretbar zu bezeichnen, wird von der LINKEN in keinster Weise geteilt!
Der schon länger dauernde auch gerichtlich ausgetragene Streit geht jetzt wohl in die nächste Runde.
Die Gesundheitsbehörde hat schon 2008 dem Wissenschaftler die Genehmigung für weitere Affenversuche aus ethischen Gründen nicht mehr verlängert. Gegen das Verbot klagte der betroffene Wissenschaftler. Das Verwaltungsgericht hob daraufhin Ende Mai den ablehnenden Bescheid für die Affen-Experimente auf.
Laut Pressemitteilung legt die Behörde jetzt doch gegen das Urteil Berufung ein.
Das begrüßt DIE LINKE ausdrücklich und stellt sich damit konsequent auf die Seite des Tierschutzes. Heidemarie Behrens (Umweltdeputierte)