Am 23. und 24. November 2011 findet in Leipzig die 88. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder statt. Zuständige Landtagsabgeordnete der Partei DIE LINKE nehmen dies zum Anlass für die folgende Erklärung.
Im Jahr 2009 hatte die 86. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister beschlossen, von der Bundesregierung ein Gesetz zur "Reform" der Eingliederungshilfe für Behinderte zu verlangen. Die 87. Konferenz im Jahr 2010 hat diesen Beschluss bestätigt. Die Bundesre- gierung hat sich die Sache zu Eigen gemacht; der Vorgang soll noch in der laufenden Legislaturperiode durch den Bundestag abschließend behandelt werden.
Die geplante "Reform" der Eingliederungshilfe stellt ein Musterbeispiel für das "intelligente Sparen" dar, wie es die Arbeitgeberverbände schon seit Mitte der neunziger Jahre verlangen. Spezifische Einsparpotenziale sollen über eine bundeseinheitliche und individuelle Bedarfserhebung ermittelt werden. Im Ergebnis sollen die Hilfen ausgedünnt, ihr Standard soll gesenkt werden.
Eingliederungshilfe wird als Sozialhilfe auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher IX und XII gewährt; sie übernimmt die Kosten für die (Re)-Habilitation von behinderten Personen. Wichtige Felder der Eingliederungshilfe sind die Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben sowie die Hilfe zum Wohnen. In Deutschland beziehen etwa 725.000 Personen Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe, davon allein 280.000 geistig oder psychisch behinderte Menschen, die in Werkstätten betreut werden.
Der finanzielle Aufwand für die Eingliederungshilfe liegt derzeit bei 14 Mrd. Euro. Wenn er sich von Jahr zu Jahr erhöht, so geht das auf die steigende Nachfrage zurück. In den Einrichtungen der Behindertenhilfe ist das Fließgleichgewicht der Aufnahmen und Abgänge historisch noch nicht erreicht; so ist die Zahl der besetzten Werkstattplätze in den letzten zehn Jahren um etwa 25 Prozent gestiegen. Hauptfaktor dieser Entwicklung ist die verzerrte Altersstruktur der behinderten Leistungsempfänger als Spätfolge der faschistischen "Euthanasie"-Politik.
Zwar steigen die absoluten Kosten der Eingliederungshilfe, aber der relative Anteil der sozialen Transferleistungen am Bruttosozialprodukt ist seit Jahrzehnten stabil. Die Gesellschaft kann sich das heutige Versorgungsniveau in der Behindertenhilfe leisten. Die Entwicklung der Nachfrage in der Behindertenhilfe stellt an sich kein Problem dar.
Problemhintergrund der geplanten "Reform" ist die Finanznot der Kommunen, die in den meisten Bundesländern für die Eingliederungshilfe aufkommen. Die Lösung dieses Problems besteht jedoch nicht in einem Abbau sozialer Errungenschaften, sondern in der bedarfsgerechten Finanzierung der Kommunen.
Mit der "Reform" der Eingliederungshilfe wäre der Sozialabbau in der Behindertenhilfe noch nicht zu Ende. Aus den Reihen des Städte- und Gemeindebundes wird bereits die Forderung laut, dass man die Eingliederungshilfe abschaffen und durch eine Pflichtversicherung ersetzen soll.
Durch die Eingliederungshilfe wird das Risiko der Behinderung solidarisch abgesichert; ihre Leistungen beruhen auf einem individuellen Rechtsanspruch; deshalb muss die Eingliederungshilfe für Behinderte erhalten bleiben! Die Diskussion über eine Novellierung der Eingliederungshilfe muss sich an den Lebensinteressen der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger orientieren!
Peter Erlanson, Bremische Bürgerschaft
Ralf Georgi, Landtag des Saarlandes
Patrick Humke, Landtag Niedersachsen
Antje Jansen, Schleswig-Holsteinischer Landtag
Jürgen Maresch, Landtag Brandenburg
Marjana Schott, Hessischer Landtag
Karen Stramm, Landtag Mecklenburg-Vorpommern