Erwerbstätige, die ALG II beziehen (aufstockendes Arbeitslosengeld II), haben Anspruch auf die Absetzung von Freibeträgen auf das anzurechnende Einkommen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass niemand sich durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in seinem Einkommen schlechter stellt, als wenn er ohne Erwerbstätigkeit Leistungen bezieht.
In der Praxis gibt es vielfache Anhaltspunkte, dass diese Regelung nicht in Anspruch genommen wird. Es gibt Hinweise von LeistungsbezieherInnen, dass die Freibeträge bei der Bemessung des ALG II nicht berücksichtigt werden, so dass genau der Fall eintritt:
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führt zu weniger Einkommen. Ebenso wissen offensichtlich viele Erwerbstätige mit niedrigem Lohn nicht um die Freibeträge und beantragen deshalb kein aufstockendes ALG II, weil sie fälschlicherweise der Meinung sind, keinen Anspruch zu haben.
Angesichts der zugespitzten Armutsentwicklung in Bremen und Bremerhaven hält DIE LINKE es für absolut notwendig, dass hier keine Unklarheiten bestehen und dass Menschen umfassend über ihre Rechte auf aufstockenden Leistungsbezug informiert werden. Die Linksfraktion hat eine Große Anfrage ausgearbeitet und erwartet ein genaues Vorrechnen der Befunde. In der Vergangenheit wurden vom Senat immer wieder ‚Ergebnisse von Berechnungen der Jobcenter‘ vorgelegt, die nicht überprüfbar waren, weil die Berechnung selbst nicht wiedergegeben wurde.
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