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26. Juli 2010 Soziales, Kinder und Jugend

Dramatische Situation der Hebammen und Entbindungspfleger: DIE LINKE fragt nach

In Deutschland haben alle Frauen laut Mutterschutzgesetz ein Recht auf Hebammenhilfe: von der Feststellung der Schwangerschaft, der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, der Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen, während der Geburt – hier gilt die Hinzuziehungspflicht – und der Betreuung im Wochenbett und darüber hinaus bis zum Ende der Stillzeit. Eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe und Hebammenhilfe ist nach Einschätzung des Deutschen Hebammenverbandes aber nicht mehr gegeben.

Der Hebammenverband befürchtet, dass sich diese ohnehin schon unbefriedigende Situation im Verlaufe dieses Jahres weiter dramatisch verschlechtern wird, weil viele Hebammen wegen erheblich gestiegener Haftpflichtprämien bei ohnehin geringen Einkünften die unabhängige Geburtshilfe oder ihre berufliche Selbständigkeit oder den Beruf ganz aufgeben werden.

Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE den Senat unter anderem, wie viele freiberufliche Hebammen und freiberufliche Entbindungspfleger zur Versorgung von Frauen während und nach der Schwangerschaft es im Land Bremen gibt und ob der Senat die Versorgung durch freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger im Land Bremen für ausreichend hält?

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