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10. Januar 2012 Fraktion

LINKE fragt nach bürgerrechtlicher Legitimität polizeilicher Sonderzonen in Bremen

Das Bremische Polizeigesetz ermöglicht Personalienfeststellungen und Durchsuchungen selbst dann, wenn die betroffene Person nicht konkret verdächtigt wird, sondern der Ort, an dem er oder sie sich aufhält, vom Innenressort zur ‚polizeilichen Sonderzone‘ erklärt wurde (vgl. §11 Abs.1 Nr. 2 BremPG). Solche ‚Gefahrenorte‘ soll es dem Vernehmen nach (mindestens) rund um den Neustadtswall und am Ostertorsteinweg geben. Besonders prekär wird der Grundrechtseingriff verdachtsunabhängiger Kontrollen hier dadurch, dass das Innenressort die betreffenden Gebiete vor der Bevölkerung 'unter Verschluss' hält.

Mit einer Kleinen Anfrage will DIE LINKE diese Intransparenz beenden und bürgerrechtlich prüfen. Kristina Vogt, innenpolitische Sprecherin und Fraktionsvorsitzende, fasst zusammen: „Wo genau wurden kontrollintensive Bereiche bestimmt, welche Art von gesteigerter Kriminalität vermutet das Innenressort an diesen Orten, wie hoch ist die Einsatzdichte? Letztlich geht es darum, Einrichtung und Bestand dieser Kontrollbereiche auf Verhältnismäßigkeit und Vereinbarkeit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu überprüfen. Diese wichtigen Fragen sind bislang noch vollkommen offen.“ 

Der Landesbeauftragte für Datenschutz hatte bereits 2005 ähnliche Kritik am Konzept der ‚Gefahrenorte‘ formuliert – ohne nachhaltigen Erfolg. Anhand anderer Bundesländer wie z.B. Hamburg zeige sich laut Vogt beispielhaft, „dass die ‚Gefahrenorte‘ teilweise bedenklich wuchern und selbst dann aufrechterhalten bleiben, wenn über Jahre keine Straftaten vermerkt werden. Deshalb brauchen wir auch in Bremen dringend Klarheit über diese Sonderbefugnis der Polizei.“ Notwendig erscheint der Fraktionsvorsitzenden darüber hinaus „eine Abkehr vom Konzept der zweifelhaften Kontrollschikane“ sowie eine Reform des Polizeigesetzes: „Dieses Instrument lädt von seiner Anlage her zu Missbrauch ein. Es geht nicht, dass irgendwo klammheimlich der permanente Ausnahmezustand geübt wird und Bürgerrechte dem Generalverdacht geopfert werden.“