Der Senat plant, in den nächsten beiden Jahren 50 Mio. Euro in Maßnahmen zur Rationalisierung der Verwal- tung zu investieren, die mittel- und langfristig die laufenden Kosten senken und die Finanzierungskosten (über-)kompensieren sollen.
Die jüngsten Steuerschätzungen schaffen selbst innerhalb der Kriterien des Sanierungspfades Spielraum für weitere Anpassungen.
Grundlage für den Haushalt 2012 sind die von der Steuerschätzung Mai 2011 prognostizierten Einnahmen.
Mit den vorgelegten Eckwerten bleiben die vom Senat beschlossenen Ausgaben 134 Mio. Euro unter den laut Konsolidierungsvereinbarung zulässigen Ausgaben. Die Steuerschätzung von November 2011 bestätigt die positive Entwicklung mit prognostizierten Mehreinnahmen von weiteren 117 Mio. Euro.
Der Bedarf an finanziellen Mitteln ist erheblich. Die Folgen der sogenannten Sanierung sind allerorten zu spüren. Gemessen an den Notwendigkeiten müssten die Ausgaben daher weit höher liegen, als es im Rahmen des "Sanierungspfades" möglich ist.
Die Steuerschätzungen geben nun die Möglichkeit, sowohl mittel- und langfristige Investitionen zu tätigen, unter anderem auch um höhere Folgekosten zu vermeiden, als auch sanierungsbedingte Kürzungen zu vermeiden, oder dabei den ‚Sanierungspfad‘ zu verlassen. Der Bremische Senat hat sich zwar verpflichtet, diesen Sanierungspfad einzuhalten. Dies ist für das kleinste Bundesland aber von vornherein eine wesentlich extremere Aufgabe als für alle übrigen, für deren Erfüllung es klare Vereinbarungen gibt. Weshalb der Senat glaubt, seine Sparauflagen auch noch drastisch übererfüllen zu müssen, ist für DIE LINKE daher unverständlich.
Um die Planung zumindest der möglichen Ausgaben in Bildung, Soziales und öffentliche Strukturen sicher zu stellen und für die Ressorts Planungssicherheit zu erreichen, ist die Anpassung der Eckwerte dringend geboten.
DIE LINKE hat einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, mit dem der Senat aufgefordert werden soll, seine Eckwertbeschlüsse für den Haushalt 2012 zumindest im Rahmen der zulässigen Neuverschuldung anzuheben.
Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den kompletten Antragstext einsehen möchten.