Das Handeln der Geheimdienste muss in einem Rechtsstaat transparent und nachvollziehbar gestaltet werden.
Politische Verantwortlichkeit muss gewährleistet sein. Dem widerspricht aber die aktuelle Praxis verschiedenster Geheimgremien in den Ländern und auf Bundesebene. Deren Arbeitsweisen sind nicht geeignet, weil ihnen Informationen mitgeteilt werden, deren Überprüfung, Abgleichung und Diskussion den Abgeordneten in der Regel untersagt ist.
Das demokratieferne Konstrukt eines unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden, mithin unkontrollierbaren Gremiums, das sich ausschließlich auf die unüberprüfbaren Informationen eines Geheimdienstes stützt, darf daher nicht aufrechterhalten werden.
DIE LINKE hat aufgrund der Vorkommnisse rund um die Neonazigruppe ‚Nationalsozialistischer Untergrund‘ (NSU) einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, mit dem der Senat aufgefordert werden soll, uneingeschränkte Transparenz und umfassende Informationsbereitschaft von Seiten des Landesamts für Verfassungsschutz zu gewährleisten und die Abgeordneten bezüglich der umfassenden Aufklärung der NSU-Mordserie und dem Handeln beziehungsweise Unterlassen des Verfassungsschutzes in einer öffentlichen Sitzung der Innendeputation zu informieren und nicht über das Geheimgremium ‚Parlamentarischen Kontrollkommission‘.
Die Pressemitteilung dazu finden sie HIER.
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