Mit Erstaunen registriert Claudia Bernhard, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, die Aussage des SPD-Landesvorsitzenden Andreas Bovenschulte, die Bremer Sozialverbände sollten die mögliche Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns durch interne Umstrukturierungen auffangen: „Dass sich die SPD zu Einführung eines Mindestlohns durchgerungen hat, wird von der LINKEN begrüßt, auch wenn die anvisierten 8,50 Euro noch keineswegs armutsfest sind. Allerdings kann diese richtige Entwicklung nicht bedeuten, dass die zusätzlichen Arbeitskosten allein von den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden getragen werden.“
Bereits seit Jahren haben die Entgeltsteigerungen für die gemeinnützigen Verbände nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung mithalten können. Während die Kosten der sozialen und pflegerischen Arbeit dieser Unternehmen ständig gewachsen sind, fielen die staatlichen Zuwendungen nicht im entsprechenden Ausmaß aus. Claudia Bernhard: „Die Beschäftigten sind dann schnell die Gekniffenen. Dass die Niedriglöhne bei den Wohlfahrtsverbänden allerdings nicht nur ‚aus reiner Notwehr‘ bezahlt werden, sondern mitunter auch akzeptiert und gefördert werden, zeigen manche Vereine anhand ihrer Bereitschaft, Tätigkeitsbereiche an Leiharbeitsfirmen auszulagern. Von daher ist nicht nur der Senat, sondern auch jeder einzelne gemeinnützige Betrieb gefordert, für gute Lohnbedingungen auf allen Hierarchieebenen einzustehen. Dass Stundenlöhne von unter 8,50 Euro bei den Sozialverbänden offenbar gang und gäbe sind, muss jedenfalls dringend geändert werden.“
DIE LINKE unterstützt den Vorstoß der SPD auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro, hält grundsätzlich aber an ihrer Forderung eines gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohns von 10 Euro fest. Claudia Bernhard: „Ein unausweichlicher Mindestlohn von 10 Euro macht nicht nur Schluss mit prekärer Beschäftigung und Lohndumping. Auch die öffentlichen Haushalte würden so nicht länger durch zusätzliche Kosten (wie durch das Aufstocken von Hartz-IV- Leistungen oder Grundsicherungsleistungen für entgangene Rentenanwartschaften) belastet. Nicht zuletzt setzt ein Mindestlohn von 10 Euro auch Geld für eine bedarfsgerechte Bemessung der Zuwendungen an die gemeinnützig arbeitenden Verbände und Unternehmen frei, die dadurch in die Lage versetzt werden, den vereinbarten Mindestlohn für ihre Angestellten zu zahlen.“