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19. Januar 2012 Erlanson

Rechtsanspruch auf ein Konto landespolitisch durchsetzen

Mehrfach beteiligte sich Bremen an Bundesratsinitiativen, um einen bundesweiten Rechtsanspruch auf ein guthabenbasiertes Girokonto zu verankern. Zuletzt scheiterte ein entsprechender Antrag, der von Hamburg eingebracht und von Bremen unterstützt worden war, in der Dezembersitzung des Bundesrates. Mit dem Fehlen einer solchen Regelung bestehen für ‚kontolose Menschen‘ gravierendste Härten im Alltag weiter. Deutschlandweit wird die Zahl der Betroffenen von der EU-Kommission auf 670.000 geschätzt. Die Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft fordert nun, die vorhandenen landespolitischen Spielräume konsequent zu nutzen und diese gravierende Form sozialer Ausgrenzung in Bremen und Bremerhaven umgehend zu überwinden. 

Peter Erlanson, sozialpolitischer Sprecher, erklärt:  „Es ist richtig, und natürlich unterstützen wir, wenn der Senat auf eine bundesweite gesetzliche Grundlage pocht. Allerdings ist es falsch, den Kopf in den Sand zu stecken, nur weil dieses Anliegen aktuell an den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat oder an der sozialpolitischen Ignoranz der Bundesregierung scheitert. Jetzt gilt es, die nötigen Konsequenzen zu ziehen und den gesetzgeberischen Handlungsspielraum auf Landesebene auszuschöpfen. Bereits sieben andere Bundesländer haben gezeigt, dass es geht.“ In Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz ist bereits ein sogenannter Kontrahierungszwang in den föderalen Sparkassengesetzen verankert worden. Dieser Passus verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Einrichtung von Konten mit Basisfunktionen und bietet den Bürgerinnen und Bürgern Rechtssicherheit. 

Erlanson: „Einen solchen Kontrahierungszwang kann die Bürgerschaft auch in das Bremische Sparkassengesetz hineinschreiben. Leider greift dieses Gesetz nicht mehr für die privat organisierte Sparkasse Bremen AG, wohl aber für die öffentlich-rechtliche Sparkasse Bremerhaven. Unfreiwillige Kontolosigkeit kann in der Seestadt also umgehend und effektiv vermieden werden. Auch als Vorbedingung für eine sozialverträgliche Gestaltung des pfändungsfreien Kontos (‚P-Konto‘) wäre dies ein Schritt, der vielen Bürgern entgegenkommt. Und wenn es der Koalition mit ihrem Anliegen ernst ist, nutzt sie den vorhandenen Einfluss auf die Verwaltungsgremien der Sparkasse Bremen und setzt hier die ‚Kontoeinrichtung für jedermann‘ als informellen Vorsatz durch.“