Nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist
eine Qualitätskennzeichnung von Betrieben
möglich.
In Dänemark werden seit 2002 in kontrollier-
ten Betrieben Kontrollberichte ausgehängt,
auf denen in Kurzfassung der qualitative Zu-
stand der Betriebe dargestellt wird.
Hierzu wird auch die Vergabe von vier ver-
schiedenen Smileys genutzt, um den Zustand
des Betriebes zum Kontrollzeitpunkt auf einen
Blick sichtbar zu machen.
Ferner werden die Daten auch ins Internet gestellt. Die Einführung einer Qualitätskennzeichnung dient sowohl der Verbraucherinformation und Lebensmittelsicherheit als auch der Motivation zur Verbesserung der Betriebe.
Da für Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz durch die Behörden kostendeckende Gebühren erhoben werden können, wäre die Qualitätskennzeichnung von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben für das Land Bremen kostenneutral.
DIE LINKE hat einen Antrag ins Parlament eingebracht, mit dem der Senat unter anderem aufgefordert werden soll, eine Initiative zur Einführung einer Qualitätskennzeichnung von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben im Land Bremen zu ergreifen.
Klicken Sie hier, um den Antrag einzusehen.