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19. Dezember 2011

Aus der Bürgerschaft: Parlament verabschiedet Resolution gegen Nazi-Terror

Quelle: www.bremen.de

Schwerpunkt der Bürgerschaftsdebatte am Donnerstag waren die Nazi-Mordserie und die Rolle des Verfassungsschutzes.

Aufgrund der Erkenntnisse rund um die Neonaziterorgruppe ‚Nationalsozialistischer Untergrund‘ (NSU) verständigten sich alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Antragstext, der am Donnerstagvormittag verabschiedet wurde.

NSU und LfV

Die Mord- und Straftatenserie der NSU hat in ganz Deutschland erneut auf erschreckende Weise deutlich gemacht, welche verheerenden Folgen die Verharmlosung von rechtsextremistischem und rassistischen Gedankengut und der Personen oder Gruppen hat, die solches vertreten. Mindestens zehn Menschen konnten in Deutschland durch eine rechtsextremistische Vereinigung ermordet werden, bis die menschenverachtenden Tathintergründe öffentlich wurden. Dabei waren sowohl die direkten Täter – schon vor ihrem Untertauchen – als auch ihre Unterstützer seit langem als Neonazis und zum Teil als rechtsextremistische Gewalttäter den Sicherheitsbehörden bekannt. Sowohl Verfassungsschutzämter als auch Strafverfolgungsbehörden unterschätzten und ignorierten offenbar ihre rechtsextremistische, rassistische Ideologie und Gewaltbereitschaft sowie die ihrer Netzwerke. Stattdessen wurden die Opfer und ihre Familien kriminalisiert.

Auch in Bremen gibt es rechtsextremistische Straftäter, rassistisch motivierte Straftaten, rechtsextremistisch und rassistische Organisationen, Fangruppierungen, Musikgruppen, Parteien und Netzwerke.

Kristina Vogt begrüßte in ihrem Redebeitrag, dass alle Fraktionen sich auf einen Antragstext verständigten. Die Abgeordnete wies in ihrer Rede darauf hin, dass nicht nur zehn Menschen den Anschlägen von Nazis zum Opfer fielen, sondern rund 180 Personen seit 1990. Die Fraktionsvorsitzende kritisierte zudem die Arbeit des Bremer Verfassungsschutzes und des Bremer Innenressorts. „Gerade in diesem Jahr sind die Nazis in Bremen so aktiv wie selten zuvor. Politisch nicht verhindert wurde der NPD-Aufmarsch am 30. April 2011. Auch ist es erst zwei Monate her, dass rechtsradikale Hooligans den Ostkurvensaal-Prozess als Bühne nutzen konnten. Man kann doch nicht sagen, dass hier alles in Ordnung ist.“

Diese Vorkommnisse waren für DIE LINKE Grund genug, zusätzlich einen  Dringlichkeitsantrag einzubringen, mit dem der Senat aufgefordert werden sollte, uneingeschränkte Transparenz und umfassende Informationsbereitschaft von Seiten des Landesamts für Verfassungsschutz zu gewährleisten und die Abgeordneten bezüglich der umfassenden Aufklärung der NSU-Mordserie und dem Handeln beziehungsweise Unterlassen des Verfassungsschutzes in einer öffentlichen Sitzung der Innendeputation zu informieren.

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie sich die Rede mit der anschließenden persönlichen Erklärung  im Video ansehen möchten.


Pro Familia

Die Abgeordneten diskutierten die Arbeit des gemeinnützigen Vereins ‚Pro Familia‘. Für Claudia Bernhard ist die Kritik von der konservativen Seite des Parlamentes aus unglaublich. Die Abgeordnete stimmte dem vorgelegten Alternativ-Bericht bezüglich der Einrichtung ausdrücklich nicht zu, "weil er bedeuten wurde, dass das Parlament nicht vollständig hinter der Arbeit von Pro Famila stehen würde, was indiskutabel wäre."

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Überlange Verfahren

Der Bundestag hat im September 2011 das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit breiter Mehrheit beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf einem Monat später zugestimmt. Betroffene sollen durch das Gesetz eine angemessene Entschädigung erhalten, wenn ein Prozess zu lange dauert.

Die Bürgerschaft sollte den Senat auffordern, alle erforderlichen strukturellen und organisatorischen Maßnahmen einzuleiten, damit es zu keinen überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt, bei denen eine Entschädigungszahlung seitens Bremens an Betroffene notwendig wäre.

Für Kristina Vogt ist das drängende Problem nicht, ob Betroffene nach einem abgeschlossenem Prozess wegen der überlangen Verfahrensdauer eine Entschädigung einfordern können, sondern vielmehr, dass sie - gerade in sozialrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren - einen effektiven Rechtsschutz benötigen.

Da für DIE LINKE der Antrag nicht zielführend war, hat die Linksfraktion sich bei der Abstimmung enthalten. 

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Stalking

Die Bürgerschaft sollte den Senat auffordern, sich auf Bundesebene für die Aufnahme weiterer Tatbestände wie der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) und der Nachstellung (§ 238 StGB) als Anspruchsvoraussetzung in das Opferentschädigungsgesetz einzusetzen und entsprechend den Empfehlungen des Abschlussberichts des Runden Tisches im Interesse der Opfer auf umfassende Entschädigung und zügigen opferschonenden Ablauf zu reformieren.

DIE LINKE stimmte für den Antrag, wie Kristina Vogt in ihrer Rede mitteilte. Für die Abgeordnete ist wichtig, dass überprüft wird, inwieweit es möglich ist, auch in Bremen den Opfern einer Straftat eine Entschädigung zukommen zu lassen, ohne dass sie eine Strafanzeige stellen müssen.

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Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärm

Der Bremer Airport gehört zu den letzten Flughäfen in deutschen Städten, der sich innenstadtnah befindet.

Seit Jahren nimmt die Zahl der Flugbewegungen am Bremer Verkehrsflughäfen am Tag und auch in der Nacht zu. Jüngere Studien zeigen deutlich erhebliche Belästigungen bis zu gesundheitlichen Auswirkungen durch nächtlichen Fluglärm. Fluglärm in der Nacht muss daher so weit reduziert werden, dass die Auswirkungen auf die Nachtruhe der Bevölkerung so stark wie möglich minimiert werden.

In Bremen sollen nun Anreizmodelle wie gestaffelte Gebühren nach Emissionen und Start-/Landezeiten helfen, Nachtflüge zu reduzieren und den Einsatz von lärmärmeren Flugzeugen zu erhöhen.

Klaus-Rainer Rupp kann sich gestaffelte Gebühren nach Emissionen durchaus vorstellen. „Was mich beunruhigt, ist die Anzahl der Nachtbewegungen auf dem Airport. Zwischen 22.30 und 6 Uhr gab es 414 Starts beziehungsweise Ladungen. Das bedeutet, dass jede Nacht Flughafen-Anrainer aus dem Schlaf gerissen werden.   

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Ombudsperson an den Hochschulen

Immer wieder stehen Studierende vor Problemen, die ihr Studium erschweren. Dies können organisatorische, personenbezogene, inhaltliche oder persönliche Schwierigkeiten sein.

Der Senat soll daher prüfen, ob und wie bestehende Angebote und Anlaufstellen an Hochschulen im Land Bremen dort jeweils für Studierende gebündelt werden können, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie innerhalb der bestehenden Ressourcen die Einsetzung einer Ombudsperson rechtlich verbindlich geregelt werden kann und der Bürgerschaft bis Februar 2012 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Kristina Vogt warf in der Debatte die Fragen auf, „wie die Zuständigkeiten zwischen der Ombudsperson und der zuständigen Konrektorin geregelt werden und was mit dem jetzigem Dezernat 6 beim Rektorat passiert, dass heute schon zuständig ist für studentische Angelegenheiten. Da muss noch einiges nachjustiert werden. Nehmen sie dann auch die bereits bekannten strukturellen in Angriff.“

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Erleichterung und Vereinfachung von Familienbesuchen für Migrantinnen und Migranten

Für Bremerinnen und Bremer mit Migrationshintergrund kann es zu einem großen, oft auch unüberwindbaren Problem werden, wenn die Person, die nach Deutschland eingeladen werden soll, aus einem Nicht-EU-Land kommt. Denn Gäste aus Nicht-EU-Ländern, die nach Bremen zu einem Familienbesuch kommen wollen, benötigen in der Regel ein Visum, selbst dann, wenn der oder die Einladende längst die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Der Senat sollte mit einem Antrag unter anderem aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für eine Neuausrichtung der Einreisepolitik einzusetzen, die die Vorgaben der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 29. April 2004 berücksichtigt und umsetzt und damit deutschen Staatsangehörigen Besuche von Familienangehörigen ohne Visumspflicht ermöglicht, auch wenn die oder der Angehörige kein Unionsbürger/keine Unionsbürgerin ist.

Für Cindi Tuncel ist die Visavergabe ist einer der undurchsichtigsten Bereiche der Migrationspolitik. „Es gibt einen großen Anteil willkürlicher Entscheidungen, die von den Konsulaten nicht begründet werden. Selbst die Erstellung der Visalisten, nach der die EU die Visapflicht festschreibt, entsteht nicht nach objektiven Kriterien.“

Der migrationspolitische Sprecher ist überzeugt, dass die Bundesregierung diese Faktenlage ignoriert. „Ich möchte aber auch daran erinnern, dass ja auch SPD und Grüne vor nicht allzu langer Zeit im Bund an der Regierung waren. 2007 hat Rot-Grün sogar das Zuwanderungsrecht reformiert- die Umsetzung des Assoziationsabkommens mit der Türkei haben auch sie verschlafen. Eine späte Erkenntnis ist aber besser als keine, deswegen stimmen wir Ihrem Antrag zu.“

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Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Mit dem Gesetz sollen nach dem Willen der Koalition die gesetzliche Regelaltersgrenze von Beamtinnen und Beamten von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben und die die gesetzliche Regelaltersgrenze von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten sowie Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst von derzeit 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben werden .

Kristina Vogt ist sich mit dem DGB einig, dass die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze  falsch ist.

„Dies bedeutet für die Betroffenen vor allem auch eine gesundheitliche Belastung, gerade auch wegen des Schichtdienstes. Da viele Beamtinnen und Beamte werden die Verlängerung der Lebensalterszeit nicht durchhalten und deshalb vorzeitig in Pension gehen. Mit der Folge, dass dann deren Bezüge gekürzt werden. Dies lehnt DIE LINKE ab.“

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Kinderschutz

Der Bundestag hat am 27. Oktober 2011 das Bundeskinderschutzgesetz mit den Stimmen der CDU und FDP beschlossen. „Es ist schon bemerkenswert, dass die Bremer CDU jetzt selbst Änderungswünsche an dem Gesetz hat“, meinte Cindi Tuncel in der Debatte erstaunt.  „Wir haben auch welche. Die Gründe dafür unterscheiden sich aber.“

Aus Linker Sicht hat das vom Bundesfamilienministerium vorgelegte Gesetz zwar einige gute Ansätze, geht aber nicht weit genug. „Unserer Meinung nach sollte der Kinderschutz ins Grundgesetz aufgenommen werden. Denn wie die Erfahrung zeigt, sind Kinderrechte in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Als Deutschland 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifizierte, behielt sich die Bundesregierung vor, - ich zitiere- ‚Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen‘. Kinderschutz galt also nur eingeschränkt für Kinder von Migrantinnen und Migranten.“

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Quelle der Filmbeiträge: www.radioweser.tv