Das Bremische Polizeigesetz ermöglicht Personalienfeststellungen und Durchsuchungen
selbst dann, wenn die betroffene Person nicht
konkret verdächtigt wird, sondern der Ort, an
dem er oder sie sich aufhält, vom Innenressort
zur ‚polizeilichen Sonderzone‘ erklärt wurde.
Solche ‚Gefahrenorte‘ soll es dem Vernehmen nach
rund um den Neustadtswall und am Ostertorsteinweg
geben.
Besonders prekär wird der Grundrechtseingriff verdachtsunabhängiger Kontrollen dadurch, dass das Innenressort die betreffenden Gebiete vor der Bevölkerung 'unter Verschluss' hält. Für die Bürgerinnen und Bürger ist die polizeiliche Festlegung als ‚Gefahrenort‘ deshalb aber nicht erkennbar, was der damalige Landesbeauftragte für Datenschutz bereits 2005 kritisiert hat, leider ohne Erfolg.
Mit einer Kleinen Anfrage will DIE LINKE diese Intransparenz beenden und bürgerrechtlich prüfen. Wo genau wurden kontrollintensive Bereiche bestimmt, welche Art von gesteigerter Kriminalität vermutet das Innenressort an diesen Orten, wie hoch ist die Einsatzdichte? Diese und weitere Fragen muss der Senat nun beantworten.
Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den gesamten Fragenkomplex einsehen möchten.