Kein Zugriff auf eine Bankverbindung zu haben, bedeutet weitreichende gesellschaftliche Ausgrenzung. Ohne Konto ergeben sich gegenüber ArbeitgeberInnen, VermieterInnen, bei Behörden und im alltäglichen Leben existenzielle Härten. Viele BremerInnen und BremerhavenerInnen sind von dieser Problematik betroffen. Daran konnte auch die seit 1995 bestehende freiwillige Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft, vormals Zentraler Kreditausschuss (ZKA), „zum Girokonto für jedermann“ nichts ändern.
Mit Hilfe der Sparkassengesetze und -Verordnungen kann sichergestellt werden, dass alle Personen, die nicht ‚unzumutbar‘ gegen die Geschäftsbedingungen des Kreditinstitutes verstoßen, ein Girokonto auf Guthabenbasis erhalten können (der sogenannte Kontrahierungszwang).
In Bremen greift das Sparkassengesetz nicht für die Sparkasse Bremen AG, wohl aber für die öffentlich-rechtliche Sparkasse Bremerhaven. Eine Ergänzung des Sparkassengesetzes kann zumindest dieses Kreditinstitut wirksam verpflichten, Konten für alle bereitzustellen.
DIE LINKE hat einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, mit dem der Senat unter anderem werden soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Sparkassengesetz gemäß dem Vorbild anderer Bundesländer um einen wirksamen Kontrahierungszwang ergänzt und seinen Einfluss auf die Sparkasse Bremen AG mit dem Ziel geltend machen soll, entsprechend der Selbstverpflichtung des ZKA auf Wunsch für jede/n ein Girokonto bereitzuhalten.
Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den kompletten Antragstext einsehen möchten.