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23. Februar 2010 Haushalt & Finanzen

Eine Mogelpackung der besonderen Art: DIE LINKE will Selbstbedienung der übrigen Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft nicht mittragen

Foto: pixelio.de (Harald Wanetschka)

SPD, CDU, FDP und Grüne haben
sich im Dezember 2009 auf eine
Veränderung des Abgeordneten-
gesetzes geeinigt. Inzwischen
liegt ein Entwurf für eine ent-
sprechende Novellierung vor.

Gegenstand ist:



(1)  die Aufhebung der Inkompatibilität, d.h. der Unvereinbarkeit von Abgeordnetenstatus und Beschäftigung im öffentlichen Dienst;

(2)  die Erhöhung der Abgeordneten-Entschädigung bei gleichzeitigem Wegfall einer Reihe von Sonderzulagen (einschließlich der Zahlungen für Abgeordneten-Büros);

(3)  die Umstellung der Alters- und Krankenvorsorge der Abgeordneten;

(4)  das Mitwirkungsverbot bei Entscheidungen und Beratungen, von denen Abgeordnete persönlich betroffen sind, wird aus der Verfassung gestrichen und ins Abgeordnetengesetz eingegliedert;

(5)  die Direktbezahlung der Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden durch die Bürgerschaft.

Diese fünf Veränderungen werden im Paket eingebracht, hängen aber nicht ursächlich zusammen, sondern sind getrennt zu betrachten und zu bewerten.

Bisher erhalten Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft folgende Zahlungen:

Entschädigung

2.550 Euro

Amtsausstattung

430 Euro

gegen Nachweis zu erstattenden Sitzungsgelder 

268 Euro

allgemeine Kostenerstattung

461 Euro

zusätzliche Aufwendungen

55 Euro

 

 

maximale Summe

3.764 Euro

Zusätzlich sollen die ParlamentarierInnen mit der Verabschiedung des neuen Abgeordnetengesetzes folgende Leistungen erhalten:

Erstattung Erwerbsausfall für selbstständig tätige
Abgeordnete

227 Euro

Fahrtkosten für Abgeordnete aus Bremerhaven

 36 Euro

Übergangsgeld (lt. Haushaltsplan)

 190 Euro

Ausgleichsbetrag für Abgeordnete, die dem
öffentlichen Dienst angehören

 474 Euro

 

 

Zusätzliche Summe

927 Euro

Unterm Strich genehmigen sich damit die Selbstbedienungs-Abgeordneten von SPD, CDU, FDP und Grüne anlässlich des Wegfalls der Inkompatibilität eine kräftige Erhöhung ihrer Bezüge um 25 Prozent. Die ver.di-Forderung nach einer fünfprozentigen Gehaltserhöhung für MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst hat die Tarifgemeinschaft von Bund und Länder, der auch Bremen angehört, als maßlos und überzogen zurückgewiesen.

Folgende Kritikpunkte hat DIE LINKE an der Novellierung des Änderungsgesetzes, welches nun im Schweinsgalopp und ohne öffentliches Aufsehen beschlossen werden soll:

● Die für Sondertatbestände geltenden Zahlungen stehen, wie der Titel schon sagt, eigentlich nur den betreffenden Abgeordneten zu. Das Umlegen der für Sondertatbestände geltenden Zahlungen auf alle Abgeordneten erhöht die Diäten jedes einzelnen Bürgerschaftsmitglieds um satte 927 Euro (knapp 25 Prozent). Das ist ungerechtfertigt.

● Der größte Teil dieser Erhöhung (allein 474 Euro) geht auf die Umlage der Mittel zurück, die bislang aus dem Haushalt der Bürgerschaft an Abgeordnete gezahlt wurden, die zuletzt im öffentlichen Dienst gearbeitet hatten. Diese mussten ihre Tätigkeit ruhen lassen und erhielten dafür die Hälfte ihrer letzten Bezüge als Entschädigung. In Zukunft fällt diese Regelung weg. Die rund 470.000 Euro, die dafür verwendet wurden, sollen aber jetzt auf alle Abgeordneten umgelegt werden. Aller Voraussicht nach werden sie darüber hinaus in Zukunft zweimal ausgegeben: Einmal in Form der erhöhten Diät, und ein zweites Mal von der öffentlichen Verwaltung – wenn die Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst künftig in Teilzeit weiterarbeiten und dafür zusätzlich bezahlt werden. Von Kostenneutralität bzw. gar einer Haushaltsersparnis zu reden, ist eine Irreführung der Öffentlichkeit.

● Nach derzeitiger Gesetzeslage erhält der Präsident/die Präsidentin der Bürgerschaft die dreifache Höhe einer ‚Normalentschädigung‘, also 7.650 Euro. Zählt man die künftig zusätzlich zu versteuernden Aufwendungen in Höhe von 1.214 Euro dazu, würde dies eine monatliche Abgeordnetenentschädigung von 8.864 Euro ergeben. Tatsächlich soll die Entschädigung für den Präsidenten/die Präsidentin jedoch auf 11.750 Euro angehoben werden, was eine unbegründete Erhöhung um 2.886 Euro oder gut 32 Prozent darstellt.

● Die VizepräsidentInnen der Bürgerschaft erhalten momentan eine doppelte Entschädigung, also 5.100 Euro. Zukünftig ist vorgesehen, die VizepräsidentInnen mit 8.225 Euro zu entschädigen. Bei Anrechnung der künftig zu versteuernden Zusatzaufwendung von 1.214 Euro wäre ein Betrag von 6.214 Euro tatsächlich kostenneutral. Die stattdessen vorgesehene Erhöhung liegt allerdings um 1.911 Euro bzw. knapp 31 Prozent höher.

● Für Fraktionsvorsitzende und ihre StellvertreterInnen galt bislang die Regelung, dass die Fraktionen nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Funktionsträgerzulagen sie ihren Vorstandsmitgliedern zukommen lassen. Dass nach den Kriterien des geänderten Abgeordnetengesetzes die Abgeordnetenentschädigungen für Fraktionsvorsitzende grundsätzlich immens erhöht werden sollen, ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Fraktionsautonomie.

Das Positionspapier der Linksfraktion können Sie hier downloaden.

DIE LINKE lädt anlässlich der Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes zu einem Pressegespräch ein. Dieses findet am Mittwoch, 24. Februar 2010, um 13 Uhr im „Friesenhof“ statt.