Zur nächsten Deputationssitzung am 19.08.2010 bitte ich um einen schriftlichen Sachstandsbericht zur Frage der Ladenschlusszeiten.
Dabei bitte ich insbesondere um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Was ist der aktuelle Kenntnisstand des Senats zur Entlohnung der Beschäftigten im Mediterraneo? Der ursprünglichen Mitteilung des Senats, es werde durchgängig Tariflohn einschließlich der entsprechenden Zulagen bezahlt, ist seitens ver.di widersprochen worden. Hat der Senat den Sachverhalt inzwischen näher überprüft, und was ist das Ergebnis?
2. Wie ist die Verpflichtung auf tarifliche Bezahlung und Zulagen in den Mietverträgen im Mediterraneo festgehalten? Handelt es sich um eine Selbstverpflichtung der Mieter, oder hat die Verletzung dieser Verpflichtung rechtliche und/oder materielle Konsequenzen, z.B. die Auflösung und/oder Unwirksamkeit des Mietvertrags? Zwischen wem sind die Mietverträge abgeschlossen? Kann der Deputation ein Muster-Mietvertrag, wie ihn ein Einzelhandelsbetrieb im Mediterraneo abschließt, zur Verfügung gestellt werden?
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Verpflichtung zu tariflicher Bezahlung in einem Mietvertrag? Können Mietverträge grundsätzlich derartige Bestimmungen bindend enthalten? Könnte eine solche Verpflichtung auf tarifliche Bezahlung, Zulagen und Mindestlohn auch in andere Verträge mit anderen Einzelhandelsbetrieben aufgenommen werden, z.B. in der Innenstadt?
4. Was ist die aktuelle Einschätzung des Senats hinsichtlich der rechtlichen Haltbarkeit der jüngsten Änderung des Ladenschlussgesetzes? Hierzu war von ver.di die Position vertreten und mit einem Gutachten unterlegt worden, dass die Bremerhavener Sonntagsöffnungen nicht mit der jüngsten Rechtsprechung vereinbar sind. Hat es hierzu Gespräche mit ver.di gegeben? Hat der Senat Schritte unternommen, selbst die Vereinbarkeit des LadSchlG mit dem verfassungsmäßigen Sonntagsschutz genauer zu überprüfen? Wie bewertet der Senat die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Ladenschlussgesetz, wenn eine solche erhoben würde?
5. Im Einzelhandel sind in jüngster Zeit auch Öffnungszeiten an Werktagen bis 24 Uhr eingerichtet worden. Für wie viele Supermarktketten trifft dies nach Kenntnis des Senats zu? Gibt es hierfür irgendwelche Beschränkungen? Welchen öffentlichen Stellen müssen verlängerte Öffnungszeiten über 22 Uhr hinaus ggf. angezeigt werden?
Inga Nitz und Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft