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12. Oktober 2011 Linksfraktion Bremen, Dr. Rolf Gössner (Deputierter)

Bremen verabschiedet sich vom Prinzip der Sippenhaft: Innendeputation folgt Rolf Gössners Antrag auf eigenständiges familienunabhängiges Aufenthaltsrecht

Die Innendeputation ist in ihrer heutigen Sitzung dem Antrag von Rolf Gössner, parteiloser Vertreter der Fraktion DIE LINKE in diesem Gremium, im Kern gefolgt. Der Antrag zielte auf ein eigenständiges, familienunabhängiges Aufenthaltsrecht von gut integrierten MigrantInnen ab. Dieses Ziel sah Gössner durch einen innensenatorischen Erlass vom 19. Juli 2011 „in einem zentralen Punkt gefährdet, ja konterkariert“. Als besonderes Kriterium für die Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis war darin unter anderem die erhebliche Straffälligkeit von Familienmitgliedern enthalten.

Mit dem Antrag sollte verhindert werden, dass „integrierte MigrantInnen in Sippenhaft für straffällig gewordene Familienmitglieder genommen werden“, so Gössner. Diesem Anliegen folgte der Senator für Inneres, Ulrich Mäurer (SPD), der der Deputation nun einen neuen Erlass vorlegte, in dem der Passus einer erheblichen Straffälligkeit von Familienmitgliedern nicht mehr auftaucht. Künftig gilt: „Die Straffälligkeit von Familienangehörigen bleibt somit für die Begünstigten folgenlos und steht einer aufenthaltsrechtlichen Verfestigung nicht im Wege“ (Vorlage des Innensenators vom 12. Oktober 2011).

„Mit dieser überfälligen Verabschiedung vom Prinzip der Sippenhaft können Betroffene nicht mehr für Rechtsverstöße bestraft werden, die sie nicht begangen haben. Auch ihnen wird nun ein gesicherter Aufenthaltsstatus und eine Zukunftsperspektive eröffnet“, so der Innendeputierte abschließend.