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Zur Ausübung der Kontrollfunktion des Par- lamentes stehen dem Parlament verschiedene Frageformen als umfangreiches Instrumen- tarium zur Verfügung:
1) die Mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Landtages,
2) die Kleine Anfrage, die innerhlb von drei Wochen schriftlich beantwortet werden muss,
3) die Große Anfrage, die ebenfalls schriftlich beantwortet und zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht wird.
Das Fragerecht der Parlamentarier wird auch als lnterpellationsrecht bezeichnet, mit dem jede/r Abgeordnete/r die Möglichkeit hat, eine/n oder mehrere SenatorInnen der Landesregie- rung aufzufordern, sich bezüglich einer poli- tischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: mehr
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Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: mehr
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