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9. Februar 2011 Fraktion, Frieden, Antifaschismus & Antimilitarismus

Stiftungsprofessur OHB

Die Bremer OHB System, Teil der Raumfahrt-Holding OHB Technology AG, hat der
Universität Bremen die Einrichtung einer Stiftungsprofessur für Raumfahrttechnologie auf 10 Jahre vertraglich zugesichert. Damit nimmt die Verflechtung zwischen Rüstungsindustrie und öffentlicher Forschung und Lehre weiter zu.

Stiftungsprofessuren sind ein gängiges Element der Verflechtung zwischen Privatkonzernen und Hochschulen. Allein der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft listet 88 privat kofinanzierte Stiftungsprofessuren auf. Die Liste der Financiers liest sich wie ein Who-is-who der deutschen Großindustrie, namentlich der Pharmaindustrie (Novartis, Pfizer u.a.), der Energiekonzerne (EON, Vattenfall u.a.), der Finanzwirtschaft (Commerzbank u.a.), der KfZIndustrie (Audi, Daimler) und der Zeitarbeitsindustrie (Randstad). Stiftungsprofessuren durch Rüstungskonzerne setzen sich dagegen erst in jüngster Zeit durch, so die EADSkofinanzierte Professur „Systemtechnik in sicherheitsgerichteten Anwendungen“ in Ingostadt und eben die OHB-finanzierte Professur „Raumfahrttechnologie“ in Bremen.

Das Friedensforum Bremen und der AStA der Universität haben sich kritisch zur Einrichtung der OHB-Stiftungsprofessur geäußert. Die Universität begrüßt dagegen die Zusammenarbeit mit OHB. Der Rektor der Universität hat das Problem des „dual use“, d.h. der Nutzbarkeit von Forschungsergebnissen für zivile und für militärische Zwecke, auch im Zusammenhang der Stiftungsprofessur bestätigt, die Stiftungsprofessur aber positiv bewertet. Die seit 1986 bestehende Zivilklausel der Universität Bremen (Beschluss des Akademischen Senats Nr. 5113) schließt die Beteiligung der Hochschule an Forschung mit militärischer Nutzung dagegen aus.

Wir fragen den Senat:

1. Was geschieht mit der Stiftungsprofessur nach Ablauf der vertraglich zugesicherten
10 Finanzierungsjahre? Wird die Professur dann von der Universität aus deren
allgemeinen Mitteln weiterfinanziert? Ist dies seitens der Universität zugesichert worden? Wer trägt die aus der Professur resultierenden Versorgungslasten (Pensionskosten)?
2. Welche Kosten der genannten Stiftungsprofessur werden durch die vertragliche
Zusage von OHB gedeckt? Handelt es sich um Personalkosten, oder werden dabei
auch Sachkosten übernommen? Wird die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Räumen, Anlagen, Personal, Verwaltungsleistungen und Öffentlichkeitsarbeit der Universität durch die Stifter finanziell vollständig abgegolten?
3. Wer entscheidet über die Einsetzung einer Stiftungsprofessur? In welcher Weise sind
die Entscheidungsgremien der Universität und das zuständige Senatsressort dabei an der Entscheidung beteiligt? Welche Beschlüsse bezüglich der Stiftungsprofessur
„Raumfahrttechnologie“ wurden bislang von wem gefasst?
4. Wer entscheidet über die personelle Besetzung der Professur? Gibt es hierfür ein
Besetzungsverfahren, oder wird über die personelle Besetzung einseitig durch den Stifter entschieden?
5. Wer entscheidet über Art und Inhalt der Forschung und die näheren Bestimmungen,
Verpflichtungen und Forschungsaufgaben der Professur? Werden diese vom Stifter
festgelegt oder von der Universität?
6. Welche Lehrverpflichtungen und welche Ansprüche auf Lehrtätigkeiten im Rahmen
der allgemeinen Lehrangebote der Universität sind mit der Stiftungsprofessur verbunden? In welcher Weise werden reguläre Lehrangebote, deren Besuch erforderlich ist zur Erbringung abschlussrelevanter Studienleistungen in regulären Studiengängen, durch die Stiftungsprofessur übernommen?
7. Was ist darunter zu verstehen, dass die Stiftungsprofessur „gleichzeitig mit der Leitung der Abteilung für neue Raumfahrttechnologien (System Enabling Technologies) am DLR Bremen [Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt] verbunden“ ist? Was bedeutet dies im Falle eines personellen Wechsels bei der Stiftungsprofessur bzw. bei der Abteilungsleitung am DLR?
8. Wie steht der Senat zu der Forderung, die der Stiftungsprofessur zugrunde liegenden
Verträge offenzulegen?
9. Wie bewertet der Senat die Aussage des Rektors der Universität, es handle sich bei
den Aufgaben der Stiftungsprofessur ausschließlich um „naturwissenschaftliche
Grundlagenforschung“? Welche Kenntnisse hat der Senat über die von der
Stiftungsprofessur zu übernehmenden Forschungsaufgaben?
10. Wie bewertet der Senat die Aussage des Rektors der Universität, es gebe „in der
Raumfahrt … die sogenannte ‚Dual-Use‘-Problematik, das heißt, die Möglichkeit der
Verwendung von Ergebnissen der zivil orientierten Forschung in militärisch
relevanten Kontexten“?
11. Welchen Grad an Verbindlichkeit sieht der Senat in der geltenden Beschlusslage der
Universität Bremen (AS-Beschluss Nr. 5113 von 1986), wonach der Akademische Senat jede Beteiligung an Forschung mit militärischer Nutzung ablehnt?
12. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, dass die Stiftungsprofessur Raumfahrttechnologie Forschungsergebnisse produziert, die für die rüstungs- und
überwachungstechnologischen Produkte der OHB (SAR-Lupe,
Weltraumüberwachungssysteme u.a.) nutzbar sind?
13. Welche Einrichtungen der OHB sind derzeit im Technologiepark der Universität
Bremen ansässig bzw. in Planung?
14. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen der Stiftungsprofessuren auf die Freiheit
der Forschung und Lehre, wenn z.B. Professuren für Energiewirtschaftslehre von den
Energiekonzernen gesponsert werden oder eine Professur für Dienstleistungsmanagement von der Randstad Stiftung?
15. Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit der Einrichtung eines Lehrstuhls für
Rüstungskonversion und Friedensforschung, wie vom Bremer Friedensforum gefordert?

Jost Beilken, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE