Beim Übergang von der vierten Klasse in die fünfte Klasse der Oberschulen wird derzeit ein Anwahlverfahren angewendet, das (nach Vorhaltung von 10 Prozent der Kapazität für Härtefälle) 30 Prozent der Kapazität für SchülerInnen und Schüler mit überdurchschnittlichem Schulleistungsstand vorhält. Erst danach kommt der Grundsatz des wohnortnahen Schulbesuchs zum Tragen.
Durch dieses Anwahlsystem soll ein leistungsgemischtes Profil für alle Oberschulen erreicht werden. Das System führt jedoch zur Verknappung wohnortnaher Kapazitäten an den weiterführenden Schulen, da die Kapazitäten für SchülerInnen und Schüler mit überdurchschnittlichem Schulleistungsstand stadtweit vergeben werden.
Es ist daher zu fragen, ob sich das derzeitige Anwahlsystem bewährt und ob Alternativen dazu beitragen können, die Versorgung mit wohnortnahen Kapazitäten zu verbessern.
Wir fragen den Senat:
1. An welchen Oberschulen sind die 30 Prozent für Schülerinnen und Schüler mit überdurchschnittlichem Schulleistungsstand ausgeschöpft worden, an welchen nicht?
2. Wie groß ist bei den Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen der vorgehaltenen 30 Prozent einen Platz finden, der Anteil von SchülerInnen und Schülern, die nicht von einer der Oberschule zugeordneten Grundschule kommen?
3. Gibt es dabei signifikante Unterschiede zwischen den verschiedenen Oberschulen? Bitte das Quintil mit den meisten Kindern aus zugeordneten Grundschulen und das Quintil mit den wenigsten Kindern aus zugeordneten Grundschulen gesondert aufführen.
4. Welche Rückmeldungen hat der Senat von den Schulleitungen und von den Elternvertretungen zum derzeitigen Anwahlverfahren bekommen? Welche Vorschläge für ein verändertes Anwahlverfahren sind gemacht worden?
5. Steht der Senat derzeit im Austausch mit Schulleitungen und Elternvertretungen, um das derzeitige Anwahlverfahren auszuwerten und mögliche Alternativen zu erörtern? Wie wird dieser Prozess gestaltet und wie werden seine Inhalte transparent gemacht?
6. Wie würde sich ein Anwahlverfahren, bei dem keine Plätze mehr für Schülerinnen und Schüler mit überdurchschnittlichem Schulleistungsstand vorgehalten werden, auf die Verfügbarkeit von wohnortnahen Plätzen in den Oberschulen auswirken?
7. Wie würde sich ein Anwahlverfahren, bei dem keine Plätze mehr für Schülerinnen und Schüler mit überdurchschnittlichem Schulleistungsstand vorgehalten werden, auf den Aspekt der Leistungsmischung in den Oberschulen auswirken?
8. Welche Einwände sieht der Senat gegen ein Anwahlsystem, bei dem ausschließlich Plätze für Härtefälle vorgehalten werden und wohnortferne Bewerberinnen und Bewerber erst zum Zug kommen, wenn die vorhandenen Kapazitäten durch wohnortnahe Bewerberinnen und Bewerber nicht ausgeschöpft werden?
Jost Beilken, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE