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14. September 2011 Vogt, Frieden, Antifaschismus & Antimilitarismus

Umgang mit Rechtsrock-Konzerten in Bremen

Am Pfingstsamstag 2011 wurde in den Räumlichkeiten des Sportvereins Grambke-Oslebshausen e.V. ein Konzert der Rechtsrock-Band "Kategorie C - Hungrige Wölfe" veranstaltet. Etwa 300 Gäste kamen zu dem Konzert, das öffentlich für den „Raum Bremen“ beworben und szeneüblich am selben Tag via Infotelefon koordiniert wurde.

Das Landesamt für Verfassungsschutz weist die Band „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ im Unterkapitel „sonstige gewaltbereite Rechtsextremisten“ aus und benennt die enge Beziehung zwischen vorgeblich ‚unpolitischem‘ Hooligan-Spektrum und militanter Neonaziszene (Verfassungsschutzbericht 2010, S. 31).

„Kategorie-C“ selbst entleiht ihren Namen unverblümt einer polizeitaktischen Codierung für „gewaltsuchend“, rekrutiert ihre Mitglieder aus einschlägig verurteilten Neonazis, die aktenkundig mit der NPD und dem mittlerweile verbotenen neonazistischen „Blood&Honour“-Netzwerk kooperierten.

Während „Kategorie C“-Konzerte andernorts bereits erfolgreich verhindert wurden, konnten Neonazis, rechtsradikale Hooligans und SympathisantInnen in Gröpelingen feiern. Laut einer Polizeisprecherin wurde am Rande der Veranstaltung „Sieg Heil!“ skandiert (taz Bremen, 13.6.2011), Bilder und Filmmaterial dokumentieren außerdem massenhaftes Zeigen des Hitlergrußes sowie weitere Verstöße gegen §86a StGB (NDR, 21.6.2011). SPD und Grüne haben sich jüngst darauf verständigt, „Rechtsextremismus und rechtsextremistisches Gedankengut in jeder Ausprägung bekämpfen“ zu wollen (S. 96 Koalitionsvertrag).

Wir fragen den Senat:

1. Wann nahm der Senat Kenntnis vom Rechtsrock-Konzert in Oslebshausen?

2. Wie viele Polizeibedienstete waren auf Grund dieses Konzertes im Einsatz?

3. Welche konkreten Gefahren erwartete der Senat im Zuge dieser Veranstaltung?

4. Welche Absprachen wurden daraufhin mit den Polizeidirektionen anderer Bundesländer, dem Sportverein, dem Mieter des Lokals und den Veranstaltern des Konzertes getroffen?

5. Wurde insbesondere der Mieter rechtzeitig auf die Möglichkeit einer Konzertabsage in Ausübung seines Hausrechts hingewiesen, wie exemplarisch am 25.6.2011 im niedersächsischen Wunstorf bei einem Konzert derselben Gruppe erfolgreich praktiziert?

6. Ist der Senat rückblickend der Meinung, alle denkbaren Vorkehrungen getroffen zu haben, die ein derartiges Konzert hätten verhindern können?

7. War die Einsatzleitung über die oben genannten, dokumentierten Straftaten zeitnah informiert? Falls nein, warum gab es keine entsprechende Lagemeldung?

8. Wie viele Maßnahmen nach §11, §14 und §15 BremPolG wurden in diesem Zusammenhang durchgeführt? Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet?

9. Wie bewertet der Senat diese Anzahl?

10. Sieht der Senat einen Zusammenhang zwischen erhöhter Arbeitsbelastung der Bremischen Bereitschaftspolizei bzw. der Justizbehörde und dieser Anzahl?

11. Werden auch in Zukunft öffentlich beworbene Konzerte „gewaltbereiter Rechtsextremisten“ in Bremen stattfinden können? Falls nein, welche Maßnahmen sollen solche Veranstaltungen in Zukunft verhindern?

Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE