Zurück zur Startseite
13. September 2011 Vogt, Medien & Datenschutz, Justiz & Inneres

Funkzellenabfragen bei Demonstrationen

Seit 2008 erlaubt die Strafprozessordnung die zeitlich wie räumlich beschränkte Abfrage von Telekommunikationsverbindungsdaten (§100g StPO). Diese sogenannte Funkzellenabfrage dokumentiert die mobilfunkgestützte Kommunikation und gibt Aufschluss, wer wann in der räumlich bezeichneten Funkzelle mit wem in Kontakt stand. Eine technische Variante der Funkzellenabfrage ist der sogenannte IMSI-Catcher (International Mobile Subscriber Identity). IMSI-Catcher ermöglichen die Erstellung von Bewegungsprofilen, das Abhören von Gesprächen und das Mitlesen von SMS. Die rechtliche Grundlage dieser Maßnahme ergibt sich aus §100i StPO.

Nachdem in Dresden ein massiver Missbrauch beider Instrumente im Zusammenhang mit antifaschistischen Demonstrationen öffentlich wurde, fordern DatenschützerInnen, JuristInnen und PolitikerInnen eine Revision der Gesetzeslage. Sie sehen unter anderem in den unvermeidbar mit erhobenen Verkehrsdaten von Unbeteiligten ein gefährliches und unverhältnismäßiges Missbrauchspotential, dem sich auch die Bundesregierung bewusst ist (BT Drs. 16/5846). Außerdem beschneidet eine Totalerhebung aller sich im Großraum einer Demonstration befindlichen Personen, die ihr Mobiltelefon benutzen, potentiell das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, untergräbt den Status besonders geschützter Personengruppen (JournalistInnen, JuristInnen, ParlamentarierInnen usw.) und ersetzt die Unschuldsvermutung durch einen Generalverdacht.

Wir fragen den Senat:

1. Kam es in Bremen anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 zum Einsatz von Funkzellenabfragen? Wenn ja,

a) bei welchen?

b) mit welchem zeitlichen und räumlichen Umfang (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)?

c) wie viele Personen wurden während der Abfrage erfasst und wie viele Datensätze wurden erhoben (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)?

d) wie viele Tatverdächtige konnten aufgrund der Funkzellenauswertung ermittelt werden?

2. Kam es in Bremen anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 zum Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern? Wenn ja,

a) bei welchen?

b) mit welchem zeitlichen und räumlichen Umfang (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)?

c) wie viele Personen wurden während der IMSI-Überwachung erfasst, und wie viele Datensätze wurden erhoben (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)?

d) wie viele Tatverdächtige konnten aufgrund der IMSI- Überwachung ermittelt werden?

3. Durch wen wurden die Einsätze angeordnet und wer kontrollierte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben?

4. Welche Stellen waren an der Verarbeitung der erhobenen Datensätze beteiligt, wurden insbesondere Datensätze an Bundesbehörden weitergegeben? Falls ja, in welchem Umfang und zu welchem Zweck?

5. Wie beurteilt der Senat die Verhältnismäßigkeit der durchgeführten Maßnahmen?“

Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE