Wir fragen den Senat:
1. Nach welchen Kriterien entscheiden Behörden (und andere Organisationen nach §1 Abs. 1 BremIFG) der Stadtgemeinde Bremen über Anfragen zur Teilnahme von Mitarbeiter/innen als Referent/innen bei öffentlichen Bildungs-, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen?
2. Wer genau trifft eine solche Entscheidung?
3. Wie oft und mit welcher Begründung wurden in der vergangenen Legislaturperiode entsprechende Anfragen um Teilnahme, die durch Bürgerschaftsfraktionen an Behörden (und andere Organisationen nach §1 Abs. 1 BremIFG) gerichtet wurden, abgelehnt?
Klaus-Rainer Rupp, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE