Wir bitten das Finanzressort um einen Bericht in der kommenden Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses zu den folgenden Sachverhalten.
Die geplanten Ausgaben des zur Zeit geltenden Haushalts 2011 sind unter Berücksichtigung der laut November-Steuerschätzung zu erwartenden Einnahmen so gestaltet worden, dass die Einhaltung der durch den „Konsolidierungspfad“ vorgegebenen Neuverschuldungsgrenze von 1097,0 Mio. € eingehalten wird.
Laut Mai-Steuerschätzung entwickeln sich die staatlichen Einnahmen deutlich besser als im November erwartet. Das Ressort prognostiziert Mehreinnahmen von 90 Mio. €.
a) Wir fragen: Ständen diese Mittel im Prinzip für zusätzliche Ausgaben im Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung, ohne die Neuverschuldungsgrenze zu überschreiten? Oder haben sich bereits zusätzliche Ausgaben ergeben (z.B. durch die Tariferhöhungen), die mit diesen Mitteln abgedeckt werden sollen? Wenn ja: welche zusätzlichen Ausgaben sind das? Und wie ist das parlamentarische Prozedere mit solchen zusätzlichen Ausgaben? Müssten diese durch einen Nachtragshaushalt parlamentarisch beschlossen werden?
b) Welche Höhe hatte die im März 2011 geleistete Endrate aus dem Länderfinanzausgleich 2010?
c) Nach unserem Verständnis können diese Mittel aus b) für finanzielle Transaktionen gemäß § 1 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen verwendet werden, ohne den strukturellen Finanzierungssaldo im Sinne des Konsolidierungshilfegesetztes (KonsHilfG) zu erhöhen. Ist diese Auffassung zutreffend?
d) Wenn c) zutrifft: gibt es Pläne des Ressorts, die genannten Mittel für den Erwerb von Beteiligungen, für Tilgungen an den öffentlichen Bereich oder für die Darlehensvergabe zu verwenden? Dies würde u. a. auch die Möglichkeit eröffnen, die fraglichen Mittel „zwischenzuparken“ und für künftige unvermeidliche Ausgaben vorzuhalten.
e) Nach augenblicklichem Kenntnisstand: mit welcher Endrate aus der Abrechnung des Länderfinanzausgleichs 2011 ist im Frühjahr 2012 mindestens zu rechnen? Vorläufige Schätzungen des Ressorts prognostizierten eine Nachzahlung von 55 Mio. €.
f) Nach unserem Verständnis geht diese Endrate gemäß § 1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung in die Berechnung des Finanzierungssaldos 2011 ein, wird also als Einnahme im Haushalt 2011 wirksam. Dementsprechend könnten zusätzliche Ausgaben in dieser Höhe getätigt werden, ohne die Neuverschuldungsgrenze für 2011 zu überschreiten. Ist dies zutreffend?
g) Die in der Mai-Steuerschätzung veröffentlichten Zahlen weisen einen unerwarteten Einbruch bei der Einkommenssteuer aus. Dies ist laut Auskunft des Ressorts auf einen ungewöhnlichen Zurückgang dieser Steuereinnahmen in den Monaten Januar-April 2011 zurückzuführen. Die aufs Jahr hochgerechnete Prognose liegt für Bremen (Land, Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven) um 46,6 Mio. € unterhalb der Prognose der Novembersteuerschätzung 2010. Das ist eine Verschlechterung um etwa ein Viertel (23,4%). Hat sich dieser starke Abfall in den vergangenen Monaten Mai und Juni fortgesetzt, oder zeigt sich eine Normalisierung dieser Steuereinkunftsart?
h) Wir bitten bei der Beantwortung dieser Frage das Ressort auch um eine tabellarische Darstellung der monatlichen Einnahmen der Einkommenssteuer im Jahr 2011 und zum Vergleich um die monatlichen Einnahmen in 2010.
i) Sollte sich der negative Trend fortsetzen: gibt es Erkenntnisse über die Gründe? Insbesondere: hat sich die Prüfungstiefe der Einkommenssteuererklärungen im Finanzressort im Verhältnis zu vorangegangenen Jahren vermindert? Zumindest im Finanzamt Bremerhaven war dies in den vorangegangenen Monaten laut Presseberichten ja der Fall.
j) Wenn sich die bremischen Einnahmen aus der Einkommenssteuer tatsächlich bis zum Jahresende um 46,6 Mio. € verringert, würde dieser Einnahmeverlust durch die Funktionsweise des Länderfinanzausgleichs und der Bundesergänzungszahlen zu etwa 95% durch höhere Ausgleichsleistungen kompensiert werden. Dem bremischen Haushalt müssten also nach unserem Verständnis spätestens mit der LFA-Endrate für 2011 im März 2012 etwa 46 Mio. € mehr überwiesen werden als bei normaler Entwicklung der Einkommensteuer-Einnahmen. Ist diese Annahme zutreffend?
k) Wenn dies so ist: sind diese 46 Mio. € bereits in der Kalkulation der LFA-Mittel aus der Mai-Steuerschätzung enthalten, oder müssten sie noch zusätzlich eingerechnet werden?
l) Wenn sie zusätzlich eingerechnet werden müssten, würden auch diese Mittel als Einnahme im Haushalt 2011 wirksam werden. Dementsprechend könnten zusätzliche Ausgaben in gleicher Höhe getätigt werden, ohne die Neuverschuldungsgrenze zu überschreiten. Ist dies zutreffend?
m) Zusammenfassend gefragt: Welchen Gesamtbetrag haben die zur Zeit absehbaren Einnahmen, die Bremen zusätzlich zu den im Haushalt 2011 veranschlagten Einnahmen einnehmen wird? Welche Mittel für zusätzliche Ausgaben könnte Bremen daher in 2011 verwenden, ohne die Neuverschuldungsgrenze zu übersteigen?
Klaus-Rainer Rupp und Fraktion DIE LINKE