15. Februar 2011 Rupp, Wirtschaft und Häfen
Notwendigkeit der Weservertiefung? Schiffsverkehr auf Unter- und Außenweser
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Aurich hat am 30. Dezember 2010 den Entwurf für den Planfeststellungsbeschluss zur Weservertiefung vorgelegt. Die bremischen und niedersächsischen Umweltressorts haben bis Ende März Zeit, dazu ihr Einvernehmen zu erklären. Danach ist der sofortige Vollzug der Vertiefungsmaßnahmen entsprechend dem Antrag der Länder Bremen und Niedersachsen vorgesehen. Der BUND hat angekündigt, Klage gegen die Weservertiefung einzureichen. Diese würde nach dem Verkehrswegebeschleunigungsgesetz einzig vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat am 26. Januar 2011 einen Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, auf den Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu warten, bevor Vertiefungsmaßnahmen ergriffen werden.
Die Notwendigkeit der Weservertiefung wird von Seiten der Befürworter mit der Sicherstellung der Konkurrenzfähigkeit der Bremischen Häfen und Wirtschaft begründet. Die Inbetriebnahme des Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven, des Jade-Weser-Ports im August 2012, sei nur eine Ergänzung zum Gesamtangebot norddeutscher Häfen.
Im Gegensatz zu den dargelegten Schäden für die Umwelt ist unklar geblieben, in welchem Umfang und für wen die Vertiefung der Außen- und Unterweser tatsächlich von Vorteil ist. Zahlen zum Tiefgang der auf Unter- und Außenweser verkehrenden Schiffe wurden der Bürgerschaft zuletzt im Juli 2001 vorgelegt. Dass Containerschiffe immer größer werden und damit auch einen größeren Tiefgang haben, ist unbestritten. Inwieweit sie Bremerhaven mit voller Ladung anlaufen, und ob in allen Fällen Bremerhaven notwendiger Zielhafen sein muss, ist weiterhin fraglich. Auch die Vertiefung der Unterweser scheint den Interessen einiger weniger Unternehmen zu dienen. Andere Wirtschaftsakteure wie die der Tourismusbranche, den Landwirten oder dem Fischfang entstehen eher Nachteile. Nach Angaben des BUND kann bereits derzeit 98 Prozent der Schiffbewegungen tideunabhängig stattfinden.
Wir fragen den Senat:
I. Schiffsverkehr
- Wie viele Schiffe sind seit dem Jahr 2000 jährlich in die Unterweser eingelaufen, unterschieden nach
- Schiffstyp
- Abmessungen (Länge/Breite)
- maximal erlaubter Tiefgang
- tatsächlicher Tiefgang
- maximal erlaubte Tragfähigkeit
- geladene/gelöschte Commodity und Tonnage
- für welches Unternehmen empfangen/gelöscht
- Löschhafen an der Unterweser
- Wie viele Schiffe sind seit dem Jahr 2000 jährlich aus der Unterweser ausgelaufen (bitte auflisten nach den Kriterien a. bis h. in Frage 1)?
- Wie viele der in Frage 1 nicht genannten Schiffe sind seit dem Jahr 2000 jährlich in die Außenweser einlaufen (bitte auflisten nach den Kriterien a. bis g. in Frage 1, mit ergänzender Angabe, wie viele dieser Schiffe deckungsgleich sind mit Schiffen, die bereits in der Antwort auf Frage 1 angegeben wurden)?
- Wie viele Schiffe sind seit dem Jahr 2000 jährlich aus der Außenweser ausgelaufen (bitte auflisten nach den Kriterien a. bis g. in Frage 1, mit ergänzender Angabe, wie viele dieser Schiffe deckungsgleich sind mit Schiffen, die bereits in der Antwort auf Frage 2 angegeben wurden)?
- Wie viele der in den Antworten auf die Fragen 1 bis 4 angegebenen Schiffe konnten nicht tideunabhängig die Unter- bzw. Außenweser befahren (bitte differenzieren nach Außenweser ein- und auslaufend, Unterweser ein- und auslaufend)?
- Welche Wartezeiten entstanden dabei? Wie hoch werden die Kosten dafür beziffert (bitte differenzieren nach Zeitraum, Schiff und Zielhafen)?
- Wie viele der in den Fragen 1 bis 4 angegebenen Schiffe können die Außen- und Unterweser bei derzeitiger Wassertiefe auch nicht tideabhängig befahren (bitte differenzieren nach Außen- und Unterweser)?
- Für welche der in der Antwort auf Frage 7 angegebenen Schiffe bzw. ihre Eigentümer ist es mit welcher Begründung nicht zumutbar, den Jade-Weser-Port anzulaufen?
II. Verfahren Weservertiefung
- Wann genau sollen die Vertiefungsmaßnahmen beginnen? Wurden bereits Aufträge erteilt?
- Mit welchen Kosten für die geplante Vertiefung der Außen- und Unterweser kalkuliert der Bund?
- Welche Folgekosten für Unterhaltungsbaggerungen und Strombaumaßnahmen entstehen dabei in welchen Zeitabständen?
- Sind im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses Entschädigungen für Unternehmer vorgesehen, die von der Weservertiefung wirtschaftliche Nachteile erwarten? Wenn ja, wer leistet die Entschädigungszahlungen und wann sind diese fällig?
- Mit welchem jährlichen betriebswirtschaftlichen Nutzen kalkulieren die Unternehmen, die von der Weservertiefung profitieren würden?
- Entstünde der Bremischen Hafenwirtschaft ein Schaden, wenn auf die Weservertiefung verzichtet würde? Wenn ja, worin besteht er und wie hoch ist er zu beziffern?
- Auf wie lange schätzt der Senat die Dauer eines Gerichtsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig?
- Welche finanziellen Schäden entstünden der öffentlichen Hand, wenn das Bundesverwaltungsgericht der Klage stattgeben sollte und sich die Weservertiefung als nicht zulässig erweist?
- Sieht der Senat Möglichkeiten, die Aussetzung des sofortigen Vollzug der Vertiefungsmaßnahmen entgegen § 14e Absatz 2 Bundeswasserstraßengesetz zu erwirken? Wenn ja, welche?
- Worin sieht der Senat unter Berücksichtigung der Antwort auf Frage 16 dennoch eine sachliche Notwendigkeit, auf die Aussetzung des sofortigen Vollzugs zu verzichten?
Klaus-Rainer Rupp, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE