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20. November 2010 Rupp, Haushalt & Finanzen

Auswirkungen der Haushaltssperre

Am 11. Mai 2010 hat der Senat eine Haushaltssperre verhängt. Mit einigen Ausnahmen (Kita, Globalmittel, überwiegend drittmittelfinanzierte Projekte) durften seitdem von den Bremischen Ämtern nur Ausgaben vorgenommen werden, mit denen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen erfüllt wurden oder die zum Erhalt von Einrichtungen erforderlich sind. Schon am 8. März 2010 beschloss der Senat einen vollständigen Einstellungsstopp (ausgenommen Lehrer, Polizei und wissenschaftliches Hochschulper-sonal sowie die Übernahme von Auszubildenden).

Für die Beurteilung des vom Senat vorgelegten Nachtragshaushalts, aber auch für die Beurteilung des kommenden Haushaltsentwurfs 2011 sowie zur Einschätzung des „Sanierungspfades“ ist es wichtig, konkrete Informationen darüber zu bekommen, welche Einsparungen diese Haushaltssperre und der Einstellungsstopp im Vergleich mit den ursprünglichen Anschlägen im Haushalt 2010 bewirkt haben. Genauso relevant ist es, zu erfahren, welche der von der Bürgerschaft mit der Zustimmung zum Haushalt 2010 genehmigten und damit beauftragten Vorhaben, Leistungen oder Zuwendungen gestrichen wurden, weil sie nicht gesetzlich oder vertraglich verpflichtet waren. Welche politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Folgen waren mit dem Verhängen der Haushaltssperre verbunden? Wie konnte in den einzelnen senatorischen Behörden mit dem Einstellungsstopp umgegangen werden? Im Einzelnen bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Finanzielle und leistungsmäßige Auswirkungen der Haushaltssperre
Welche Einsparungen haben sich durch die Haushaltssperre im Vergleich zum ursprünglich geplanten Haushalt 2010 ergeben? Wir bitten um Mitteilung
a) der gesamten Summe,
b) der gesamten Summe als Prozentzahl der Summe aller Ausgaben Bremens,
c) der einzelnen Summen für die verschiedenen Kategorien von Ausgabearten, die z.B. dem „Quotenmodell“ zugrunde liegen: dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich verpflichtet, dem Grunde nach gesetzlich verpflichtet, teilweise gesetzlich verpflichtet, voll aufgrund bestehender Beschlüsse, Verträge bzw. sonstiger Bindungen verpflichtet, teilweise aufgrund bestehender Beschlüsse, Verträge bzw. sonstiger Bindungen verpflichtet, ohne Bindung.
d) Der Summe für die einzelnen Produktgruppenpläne,
e) Eine Darstellung pro Produktgruppe:

  • a. Welche Projekte wurden in besonderem Maße von Kürzungen betroffen?
  • b. Wo waren besondere Einsparungen möglich?
  • c. Welche größeren Vorhaben konnten zurückgestellt werden?
  • d. Welche Zuwendungsempfänger bekamen Zuwendungen gekürzt?
  • e. unter jeweils welche Ausgabenkategorie (siehe Frage c) fielen die durchgeführten Kürzungen?

2. Finanzielle und leistungsmäßige Auswirkungen des Einstellungsstopps
Welche Einsparungen haben sich durch den Einstellungsstopp im Vergleich zu den ursprünglich geplanten Stellenplänen des Haushalts 2010 ergeben? Wir bitten um Mitteilung
a) der gesamten Summe,
b) der gesamten Summe als Prozentzahl der Summe aller Ausgaben Bremens,
c) Der Anzahl der nicht besetzten Stellen pro Produktgruppenplan und die damit verbundene Einsparungssumme pro Produktgruppe,
d) Eine Darstellung pro Produktgruppe:

  • a. Wie hat sich die Anzahl der Überlastungsanzeigen in den letzten drei Jahren entwickelt?
  • b. Sieht der Senat einen Zusammenhang zwischen dem Einstellungsstopp und der Entwicklung der Überlastungsanzeigen in bestimmten Bereichen (Ämtern, Dienststellen)?
  • c. Gibt es Bereiche (Ämter, Dienststellen), deren Funktion durch Personalmangel behindert, gefährdet oder gestört ist, und wenn ja, welche Bereiche sind das?

3. Beurteilung von Aufwand und Ertrag
Eine Haushaltssperre bedeutet eine umfangreiche bürokratische Mehrbelastung der Dienststellen, weil für jede Ausgabe begründet werden muss, warum ihre Zahlung unabweislich ist. Wie beurteilt der Senat die erfolgten Einsparungen durch die Haushaltssperre im Verhältnis zum zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Ressorts?
4. Verhältnis zu den notwendigen Kürzungen im Rahmen des „Sanierungspfades“.
a) Wie beurteilt der Senat die erfolgten Einsparungen durch die Haushaltssperre in 2010 vor dem Hintergrund der von der „Zentralen Datenstelle der Landesfinanzminister“ (ZDL) errechneten Kürzungen der bremischen Primärausgaben um 28%, die notwendig sein werden, um bis 2020 die Vorgaben des „Sanierungspfades“ zu erfüllen?
b) Könnten die erzielten Einsparungen aufgrund der Haushaltssperre und des Einstellungsstops ein Hinweis darauf sein, dass eine solche Kürzung der Bremischen Finanzen nicht zu erreichen ist?

Klaus-Rainer Rupp, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE