Der Senat hatte in seiner Antwort vom 27. Oktober 2009 auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, in der Bremischen Bürgerschaft angegeben, dass durch Bremisches Gebiet zwischen 2004 und 2008 326 Atomtransporte nach Atomrecht und 422 nach Bremischer Hafenordnung stattfanden. Daraus ergeben sich bei insgesamt 748 Transporten durchschnittlich fast drei Atomtransporte pro Woche über Bremen und/oder Bremerhaven.
Die Transporte, die nach Atomrecht vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt werden müssen, beinhalten radioaktives und spaltbares Material, das u.a. zur Herstellung von Brennstäben erforderlich ist. Atomtransporte nach Hafenordnung umfassen Abfälle aus der Nuklearmedizin ebenso wie Abfallprodukte aus dem Urananreicherungsprozess wie etwa abgereichertes Uranhexaflourid.
Am 8. März 2010 wurde auf der A1 in Bremen ein Transport von 15 Tonnen Uranhexaflourid aus Sicherheitsgründen gestoppt. Das Spaltmaterial stammte aus den USA und sollte über den Hamburger Hafen und Bremisches Gebiet in die Anreicherungsanlage Gronau geliefert werden. Der Transportbehälter war so stark gerostet, dass ein Austritt des chemisch hochgiftigen und lebensgefährlichen Stoffes nicht mehr ausgeschlossen werden konnte.
Der Bremische Senat hat sich wiederholt für den Atomausstieg und gegen Atomtransporte ausgesprochen. Bei konsequenter Umsetzung dieser politischen Bezeugung müssen Atomtransporte über Bremisches Gebiet drastisch minimiert und schlussendlich beendet werden. Stattdessen ist wieder ein Anstieg von 60 Transporten nach Atomrecht in 2007 auf 90 entsprechende Transporte in 2008 zu verzeichnen, wie der Senat in seiner Antwort vom 27. Oktober 2009 auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. angibt.
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Transporte von radioaktiven Stoffen haben in den Jahren 2009 und 2010 über Bremisches Gebiet stattgefunden (bitte in tabellarischen Auflistungen und nach Datum sortiert, jeweils für
- in und aus dem Hafen von Bremen
- in und aus dem Hafen von Bremerhaven
- durch das Stadtgebiet von Bremen
- durch das Stadtgebiet von Bremerhaven):
a. Wann erfolgten Transporte von radioaktiven Stoffen innerhalb der letzten fünf Jahre (Datum des Eingangs beziehungsweise Ausgangs)?
b. Welche Schiffe (bitte mit Angabe der Schiffsnamen und der dazugehörigen Reederei) haben innerhalb der letzten fünf Jahre in
den Hafen von Bremerhaven und Bremen radioaktive Güter angeliefert?
c. Welche Schiffe (bitte mit Angabe der Schiffsnamen und der dazugehörigen Reederei) haben innerhalb der letzten fünf Jahre aus dem Hafen von Bremerhaven und oder Bremen radioaktive Güter abtransportiert?
d. Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der transportierten radioaktiven Güter?
e. Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der transportierten radioaktiven Güter?
f. Wie wurden die jeweiligen radioaktiven Stoffe klassifiziert?
g. Um welche beförderten radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei?
h. Welche Art von Behältern wurde zum Transport (zum Beispiel Castor-Behälter) der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben)?
i. Welche Mengen wurden von dem jeweiligen Stoff bei dem jeweilig einzelnen Transport befördert?
j. Welche Beförderungsmittel (Schiff, Bahn, Lkw, Flugzeug, sonstige – mit konkreter Angabe) wurden zum Transport der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet und welche Unternehmen waren daran beteiligt?
k. Wo wurden die radioaktiven Stoffe umgeladen?
l. Wie war der Transportweg der radioaktiven Stoffe (bitte mit Angabe der genauen Transportroute)?
2. Wie viele der in Frage 1 genannten Transporte bewertet der Senat als unnötig? Welche Kriterien werden für diese Bewertung angewandt?
3. Wurden radioaktive Stoffe in den Jahren 2009 und 2010 für mehr als 24 Stunden im Stadtgebiet von Bremen oder Bremerhaven zwischengelagert? Wenn ja:
a. an welchem Ort und wie lange fand die Zwischenlagerung statt?
b. Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden getroffen, um bei der Zwischenlagerung der radioaktiven Stoffe Unfälle oder die Entwendungen zu verhindern?
4. Sind die Sicherheitsstandards und Kontrollmaßnahmen nach Meinung des Senats ausreichend? Wie bewertet der Senat diese vor dem Hintergrund des Vorfalls am 8. März 2010?
5. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Landesregierung oder Bremische Behörden, Transporte von radioaktiven Materialien über Bremisches Gebiet zu verhindern (bitte auflisten nach Atomrecht/ Brem. Hafenordnung)?
6. Welche Schritte hat der Senat bereits unternommen, um kurze Transportwege zu erreichen und die Atomtransporte über Bremisches Gebiet zu verringern bzw. zu verhindern?
7. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat diesbezüglich noch zu unternehmen?
8. In welchem Umfang sind Eigenbetriebe und Unternehmen mit Landesbeteiligung der Stadt Bremen an logistischen Dienstleistungen für Transporte von radioaktiven Materialien beteiligt (bitte auflisten nach Betrieb, Art der radioaktiven Stoffe, Umfang und Art der Beteiligung)?
Klaus-Rainer Rupp, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE.