Jeder Atomtransport mit radioaktivem Müll birgt hohe Risiken und Strahlengefahren in sich. Bei Unfällen, die zu einer Freisetzung radioaktiver Stoffe führen, wären Verstrahlungen vieler Menschen und der Umwelt die katastrophale Folge.
Über das Bremer und Bremerhavener Stadtgebiet und die jeweiligen Häfen gehen eine Vielzahl von Atomtransporten.
So wurden allein 1995 in den Hafengruppen Bremen Stadt und Bremerhaven 186 Partien radioaktiver Stoffe im Export / Import / Transit umgeschlagen (siehe Antwort des Senats vom 21.1.1997 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.1996). Darunter Uranhexafluorid, 'unbestrahlte' und 'bestrahlte' Brennelemente, Uranoxide, Quellen ionisierender Strahlung und bestrahlte / kontaminierte Stoffe und Gegenstände.
Im Jahr 2000 fanden nach Angaben des Häfensenators 137 radioaktive Transporte über Bremerhavener Häfen statt, d.h. 2,6 Transporte pro Woche. Darunter waren 22 mal spaltbares radioaktives Material und 31 mal chemisch hoch giftiges Uranhexafluorid. Dazu kamen jährlich ca. 20 CASTOR-Transporte aus den norddeutschen AKWs per Bahn über Bremen. Das Land Bremen trägt mit diesen Transporten zu einem nicht unwesentlichen Teil zum Funktionieren der lebensfeindlichen Atomtechnologie bei. Ende 1997 und Anfang 1998 haben 12 Bremer Orts-Beiräte folgenden Beschluss gefasst: "Der Beirat ist der Ansicht, dass Atomtransporte unverantwortliche Risiken bergen und fordert den Bremer Senat auf, mit den zuständigen Bundesbehörden und der Deutschen Bahn mit dem Ziel zu verhandeln, keine Atomtransporte mehr über Bremisches Gebiet zu führen." Der Senat hat diese Beschlüsse bisher ignoriert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.
Bezogen auf Transporte von radioaktiven Stoffen (zum Beispiel Uranhexafluorid, Uranoxide und andere radioaktive Stoffe, wie zum Beispiel Brennelemente für Atomkraftwerke) in und aus dem Hafen von Bremen und Bremerhaven sowie durch die jeweiligen Stadtgebiete innerhalb der letzten fünf Jahre (bitte in tabellarischen Auflistungen und nach Datum sortiert, jeweils für - in und aus dem Hafen von Bremen - in und aus dem Hafen von Bremerhaven - durch das Stadtgebiet von Bremen - durch das Stadtgebiet von Bremerhaven):
a) Wann erfolgten Transporte von radioaktiven Stoffen innerhalb der letzten fünf Jahre (Datum des Eingangs beziehungsweise Ausgangs)?
b) Welche Schiffe (bitte mit Angabe der Schiffsnamen und der dazugehörigen Reederei) haben innerhalb der letzten fünf Jahre in den Hafen von Bremerhaven und Bremen radioaktive Güter angeliefert?
c) Welche Schiffe (bitte mit Angabe der Schiffsnamen und der dazugehörigen Reederei) haben innerhalb der letzten fünf Jahre aus dem Hafen von Bremerhaven und oder Bremen radioaktive Güter abtransportiert?
d) Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der transportierten radioaktiven Güter?
e) Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der transportierten radioaktiven Güter?
f) Wie wurden die jeweiligen radioaktiven Stoffe klassifiziert?
g) Um welche beförderten radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei?
h) Welche Art von Behältern wurde zum Transport (zum Beispiel Castor-Behälter) der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben)?
i) Welche Mengen wurden von dem jeweiligen Stoff bei dem jeweilig einzelnen Transport befördert?
j) Welche Beförderungsmittel (Schiff, Bahn, Lkw, Flugzeug, sonstige – mit konkreter Angabe) wurden zum Transport der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet und welche Unternehmen waren daran beteiligt?
k) Wo wurden die radioaktiven Stoffe umgeladen?
l) Wie war der Transportweg der radioaktiven Stoffe (bitte mit Angabe der genauen Transportroute)?
2.
Wurden radioaktive Stoffe innerhalb der letzten fünf Jahre für mehr als 24 Stunden im Stadtgebiet von Bremen oder Bremerhaven zwischengelagert?
Wenn ja:
a) an welchem Ort und wie lange fand die Zwischenlagerung statt?
b) Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden getroffen, um bei der Zwischenlagerung der radioaktiven Stoffe Unfälle oder die Entwendungen zu verhindern?
3.
a) Welche Behörden beziehungsweise welche Ämter im Einzelnen werden jeweils über den Transport oder eine eventuelle Zwischenlagerung von radioaktiven Stoffen vorab informiert?
b) Werden von diesen Behörden besondere Vorkehrungen zur sicheren Abwicklung der Transporte und eventuellen Zwischenlagerungen getroffen?
Wenn ja, welche?
4.
Welche Unfallverhütungsvorschriften gelten und welche konkreten Sicherheitsvorkehrungen sind präventiv durch die betreibenden Unternehmen zu ergreifen
a) für den Transport von radioaktiven Stoffen in beziehungsweise aus den Häfen von Bremen und Bremerhaven und das jeweilige Stadtgebiet?
b) für die Lagerung von radioaktiven Stoffen im Hafen von Bremerhaven oder Bremen und im entsprechenden Stadtgebiet?
c) Welche Verstöße sind in den letzten fünf Jahren aufgetreten (bitte den Verursacher angeben)?
5.
a) Wie, wann, von wem und wie oft wurden und werden die zu transportierenden radioaktiven Stoffe messtechnisch überwacht?
b) Welche Art von Strahlungs- (zum Beispiel für Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronenstrahlen) und sonstigen Messgeräten wurde und wird verwendet, um den Austritt von radioaktiven Stoffen und nicht radioaktiven Begleitstoffen, auch im Falle eines Unfalls, feststellen zu können?
6.
Welche gesetzlichen und welche Verwaltungsvorschriften greifen im Fall eines Unfalls auf dem Hafengelände von Bremerhaven und Bremen, dem jeweiligen Stadtgebiet und dem Transportweg, bei dem radioaktive Stoffe oder nicht radioaktive Begleitstoffe freigesetzt werden?
7.
a) Welche konkreten Schutzmaßnahmen werden speziell auf Transportschiffen für den Fall eines solchen Unfalls ergriffen, bei dem radioaktive Stoffe oder nicht radioaktive Begleitstoffe freigesetzt werden (zum Beispiel in Bremerhavener oder Bremer Häfen)?
b) Sind die Besatzungsmitglieder auf den Schiffen speziell für einen solchen Unfall ausgebildet?
8.
a) Welche konkreten Schutzmaßnahmen werden speziell auf eventuell stattfindenden Zwischenlagerungen für den Fall eines solchen Unfalls ergriffen, bei dem radioaktive Stoffe oder nicht radioaktive freigesetzt werden?
b) Sind die Beschäftigten an den eventuell bestehenden Zwischenlagerorten speziell für einen solchen Unfall ausgebildet?
9.
a) Welche konkreten Schutzmaßnahmen werden für die Menschen in der Umgebung sowie für die Umwelt auf dem Hafengelände von Bremerhaven und Bremen, dem jeweiligen Stadtgebiet und dem Transportweg für den Fall eines solchen Unfalls ergriffen, bei dem radioaktive Stoffe oder nicht radioaktive freigesetzt werden?
b) Sind die Hafenarbeiter und Arbeiterinnen und Transportbeschäftigten speziell für einen solchen Unfall ausgebildet?
10.
a) Bezogen auf die Fragen 6. bis 8., welche weiteren speziell ausgebildeten Kräfte stehen bereit?
b) Schließen die rechtlichen Rahmenbedingungen den Einsatz von Bundeswehr ein?
Wenn ja, welcher Einheiten?
11.
Sind Evakuierungsmaßnahmen für den Fall eines solchen Unfalls, bei dem radioaktive Stoffe oder nicht radioaktive Begleitstoffe freigesetzt werden, in Bremerhavener und Bremer Häfen oder im jeweiligen Stadtgebiet vorgesehen?
a) Wenn ja: Welche Maßnahmen im Einzelnen, welche Gebiete betreffen sie und von welchen Behörden beziehungsweise Einsatzkräften werden sie durchgeführt?
b) Wenn nein: Weshalb nicht.
Klaus-Rainer Rupp, Peter Erlanson, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE