In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1037, behauptet der Senat in Antwort zu Frage 2 wörtlich: „Durch diese Verfahrensregeln trägt der Senat Sorge, dass Antworten auf Anfragen zunächst den Fragestellern und Fragestellerinnen zur Kenntnis gegeben werden.“
Wir fragen den Senat:
Wie erklärt sich der Senat die Tatsache, dass entgegen seinen Ausführungen in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1037, fast regelmäßig im Senat noch nicht beschlossene, geschweige denn den FragestellerInnen zugeleitete Antworten auf Anfragen in verschiedenen Zeitungen nachzulesen sind?
Peter Erlanson ,Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE