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19. November 2008 Erlanson, Fraktion, Arbeit, Gesundheit

Tariftreue, Leiharbeit und Mindestlohn in den kommunalen Kliniken einhalten

Wie aus der Zeitung zu erfahren war, wird die Sanierung der Gesundheit Nord mit Tarifverträgen und auch mit Betriebsvereinbarungen flankiert. Nach den uns bekannten Entwürfen sind all die Fragen, die mit Tariftreue, Leiharbeit und Mindestlohn von der Form der Muss-Vorschrift, also einer rechtlich verbindlichen, in eine Soll-Vorschrift (rechtlich unverbindlich) geändert.

Deshalb fragen wir den Senat:

  1. Wie wollen Sie sicher stellen, dass befristete ArbeitnehmerInnen nach Auslaufen ihres Vertrages nicht als LeiharbeitnehmerInnen mit 30 % weniger Gehalt an den gleichen Arbeitsplatz zurückkehren?
  2. Wie wollen Sie sicherstellen, dass LeiharbeitnehmerInnen der kommunalen Kliniken und der Gesundheit Nord das Gehalt nach dem TVöD bei gleicher Arbeit gezahlt wird?
  3. Wie wollen Sie sicherstellen, dass den LeiharbeitnehmerInnen der Mindestlohn gezahlt wird?
  4. Wie wollen Sie sicherstellen, dass mit der Gründung neuer Gesellschaften der Gesundheit Nord bei gleicher Erfüllung der Aufgaben, die auch später eingestellten ArbeitnehmerInnen weiterhin der TVöD Anwendung findet?
  5. Ist es für Sie ausreichend, dass zum Schutz der Beschäftigten lediglich eine größtmögliche Verpflichtung zur Anwendung des TVöD vereinbart wird und ein Rechtsanspruch ausdrücklich ausgeschlossen wird?
  6. Welche sachliche Begründung außer Lohnkostensenkung kann eine Reduzierung der Löhne bis zu 30% durch Anwendung anderer Tarifverträge rechtfertigen?
  7. Wie wollen Sie sicherstellen, dass eine Zentralisierung unter Beachtung einer Nutzwertanalyse (Dangaster Kompromiss) zu Einsparungen führt und nur unter dieser Voraussetzung umgesetzt wird?
  8. Soll durch die Zentralisation nicht lediglich Einsparungen durch Lohnsenkungen erreicht werden? Oder gibt es noch andere, belegbare Gründe?
  9. Werden Sie den ArbeitnehmerInnen die Beschlüsse des Aufsichtsrates der Gesundheit Nord bekannt geben, die mittlerweile Grundlage für viele Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sind und diese maßgeblich beeinflussen?
  10. Welche Bereiche sind für Sie „patientenfern“ und können zentralisiert oder ausgegründet werden?

  11. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Stadtbürgerschaft Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz vollständig nachkommt?
  12. Sollen die im Weser-Kurier von Staatsrat Schulte-Sasse veröffentlichten
    70 Mio. € die Insolvenz von Bremen Mitte abwenden?
  13. Soll der Ersatzneubau in Mitte immer noch rein durch eine Bürgschaft, also aus dem laufenden Betrieb der Krankenhäuser heraus, finanziert werden?
  14. Wird der Besserungsschein, der die Übernahme der Pensionslasten zu Lasten der Stadt endgültig regelt, nun eingelöst?

Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE