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28. Juli 2008 Erlanson, Soziales, Kinder und Jugend

Finanzielle Situation der Kinder- und Jugendhilfe

Ausweislich des Ende Juni 2008 den staatlichen Deputationen für Arbeit und Gesundheit sowie für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration vorgelegten „Berichtes über die Entwicklung der Sozialleistungen“ (Stand: April 2008) beträgt die Abweichung bei den Sozialleistungen insgesamt rd. 32,3 Mio. Euro. Zu wesentlichen Ausgabensteigerungen ist es u.a. in dem Bereich „Hilfe für junge Menschen und Familien“ mit einer Steigerung von 7,6 Prozent gekommen. In dem Bericht wird hierzu erklärt, dass insbesondere vor dem Hintergrund verstärkt sichtbar gewordener jugend- und sozialhilferechtlich relevanter Fälle von Kindern mit Entwicklungsrisiken/Kindeswohlgefährdungen der Umfang unmittelbar notwendiger Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) sowie unabweisbarer Leistungen und Ausgaben der Hilfen zur Erziehung (HzE) in 2007 sprunghaft und weit stärker als zunächst angenommen um ca. 15 Prozent angestiegen sei, so dass sich dieser Posten auf mittlerweile 81,21 Mio. Euro beläuft. Weiter wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass die überproportionalen Steigerungen bei den HzE nur bedingt durch entsprechende Unterschreitung der Ist-Ausgaben 2008 in anderen Produktbereichen kompensiert werden, um ein ausgeglichenes Budget bei den Sozialleistungen zu erreichen. Aufgrund zahlreicher anderer Unwägbarkeiten scheint die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes nur eine Frage der Zeit zu sein.

Wir fragen den Senat:

1. Welche finanziellen Mittel hat das Land Bremen in den letzten zehn Jahren für die Kinder- und Jugendhilfe aufgewendet (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und differenziert nach den einzelnen Leistungen des KJHG)?

2. Wie stellt sich die Entwicklung der gegenwärtigen Sozialleistungen sowie der einzelnen Leistungen der KJH nach Ablauf des II. Quartals 2008 dar (Stichtag: 30.6.2008)? Wie hoch sind die Abweichungen insgesamt, und in welchen Bereichen sind wesentliche Ausgabensteigerungen eingetreten? Was sind die Gründe für die Abweichungen?

3. Teilt der Senat die Auffassung, dass die im Produktplan 41 veranschlagten Eckwerte den realen Erfordernissen nicht annähernd entsprechen?

4. Welche Möglichkeiten zieht der Senat neben dem Rückgriff auf die bei der Senatorin für Finanzen eingestellte Risikovorsorge in Betracht, um die Ist-Mehrausgaben und -Mindereinnahmen zu kompensieren?

5. Inwieweit teilt der Senat die Auffassung, dass die avisierten Umschichtungen im Produktplan 41 zu Lasten des Ausbaus der Tagesbetreuungsplätze vollzogen werden müssten?

6. Hält der Senat die Existenzsicherung des Angebotes der Bremer Träger durch eine verlässliche Belegungs- und Finanzplanungspolitik (Sockelförderung) auf der Grundlage einer verbindlichen Jugendhilfeplanung für sinnvoll? Welche Gründe könnten nach Ansicht des Senates gegen eine Sockelförderung sprechen?

7. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um Jugendliche in sie betreffende Entscheidungen stärker einzubeziehen?

8. Inwiefern wird die zukünftige Jugendhilfelandschaft im Land Bremen von gewerblichen bzw. kommerziellen Interessen geprägt sein?

9. Ist der Senat der Auffassung, dass eine solide Haushalts- und Finanzpolitik im Land Bremen nur mit einem Nachtragshaushalt zu gewährleisten ist (Bitte begründen)?

10. Welche langfristige Vision hat der Senat von einer nachhaltigen Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere angesichts der angespannten Haushaltslage?

Sirvan Cakici, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE.