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17. Oktober 2011 Erlanson, Medien & Datenschutz

Einsatz von Spionagesoftware gegen Verdächtige aus der islamistischen Szene in Bremen

Nachdem die Bremer Polizei zunächst den Einsatz von sogenannter Spionage-software („Bundestrojaner“) weit von sich gewiesen hatte, ist inzwischen ein Fall aus dem Jahr 2007 bekannt geworden, der nicht mehr bestritten wird. In diesem Fall sollte laut Behördenangaben ein Verdächtiger aus der islamistischen Szene in Bremen  ausgespäht werden.

Wir fragen den Senat:

1. Wurde die genannte Software gezielt für diesen speziellen Fall angeschafft? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und welche Kosten sind dabei entstanden?

2. Durch welche konkreten Funktionen des Programms hoffte die Behörde, Erkenntnisse über Pläne der beobachteten Person zu erzielen?

3. War es beabsichtigt, mittels sogenannter „Screenshots“  (Bildschirmkopien zum Abspeichern graphischer Bildschirminhalte) dauerhaft Daten über die beobachtete Person zu speichern?

Peter Erlanson, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE