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11. August 2009 Fraktion, Arbeit

Billig-Dienstleister im Senatsauftrag

Wir fragen den Senat:

1. In welchen Institutionen werden Dienstleistungsunternehmen beauftragt, die unter
dem Lohn von 7,50 Euro vergüten?
2. Wie begründet der Senat, dass entgegen seiner erklärten Absicht derartige
Dienstleister in Anspruch genommen werden?
3. Wird der Senat diese Praxis der Vergabe von Aufträgen an Billig-Dienstleister
umgehend beenden?

Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE